140
Post und Telegraphie (A. Organisation)
Unter den Ober Pirektionen stehen die in
ihrem Bezirke befindlichen Verkehrsanstalten,
denen die Wahrnehmung des örtlichen P-, Te-
legraphen- und Fernsprechbetriebes obliegt. Je
nach ihrer Bedeutung werden sie unterschieden
in Postämter I1, neben denen in größeren
Städten noch besondere Telegraphen= und be-
sondere Fernsprechämter bestehen (Vorsteher:
P- bezw. Telegraphendirektor), PAemter
(Vorsteher: PMeister), PAemter III (Vorsteher:
PVerwalter), sowie Postagenturen (Vor-
steher: PAgent). Die Verwaltung der Pügen-
turen wird in der Regel Personen, die der Ver-
waltung nicht angehören, als Nebenbeschäftigung
Übertragen. Außerdem sind in größeren Land-
orten ohne Pünstalt als Hilfsanlagen für den
Landbestelldienst PHilfstellen eingerichtet, die
von Ortseinwohnern verwaltet werden und deren
Befugnis sich im allgemeinen auf den Marken-
verkauf, die Annahme und Ausgabe gewöhnlicher
Briefsendungen, u. U. auch gewöhnlicher Pakete,
sowie die Ausgabe von Zeitungen beschränkt;
wenn sie an das Telegraphenamt angeschlossen
sind, dienen sie zugleich als Telegraphenhilfstellen.
Die Hilfstellen haben nicht die Eigenschaft von
Tostanstalten im gesetzlichen Sinne (PO 5 29,
J.
Zur Wahrnehmung des Petriebes auf den
Eisenbahnzügen sind Bahnpostämter er-
richtet; dieselben stehen gleichfalls unter den
Ober PDirektionen.
Sämtliche vorgedachte Pu Tel Behörden führen
die Bezeichnung als „Kaiserliche“.
53. Bayern und Württemberg. Die PuTel Beh
sind Landesbehörden. In Bayern stand bis
zum I1. 4. 07 die oberste Leitung und Aufsicht dem
Staats Min des Kgl Hauses und des Aeußeren zu:
unter ihm sungierte seit 1. 1. 86 als Zentralstelle
die Direktion der Kgl bayerischen Posten und
Telegraphen. Als Mittelbehörden standen unter
der Direktion 7 Ober PAemter, meist für jeden
RegBezirk eines; an ihrer Spitze stand ein Ober-
PMeister. Seit dem 1. 4. 07 ist das neugeschaffene
Min für Verkehrsangelegenheiten Zentralinstanz
für das Eisenbahn-, Post= und Telegraphenwesen.
Es hat drei Abteilungen: eine Eisenbahn--, eine
Pbteilung (zugleich für die Tel) und eine gemein-
same Bauabteilung. Ihm unterstehen: ein Per-
sonalamt, ein Revisionsamt, eine Verkehrskon-
trolle, die PAnweisungskontrolle, ein Verlagsamt
für P- und Gebührenmarken, ein Telegraphen-
konstruktionsamt und das Versicherungsamt (Aus-
führungsbehörde für Unfallversicherung). Unter
ihm stehen ferner die als Bezirksverwaltungs-
behörden an Stelle der früheren Ober PAemter ge-
tretenen 8 Ober PDirektionen. Unter diesen
stehen die lokalen P Aemter, zu denen in größeren
Städten auch Telegraphen-= und Telephonämter
treten, ferner die PAgenturen und Pilfstellen.
In Württemberg ist die seit 1. 4. 81
bestehende Organisation folgende: Die obere
Leitung und Beaufsichtigung des P= und Tele-
graphenwesens steht dem Min der Auswärtigen
Angelegenheiten, Abteilung für die Verkehrs-
anstalten, zu, welchem als begutachtende Behörde
ein aus Beamten bestehender „Nat der Verkehrs-
anstalten“ zur Seite steht. Dem Min unmittelbar
untergeordnet ist die „Generaldirektion der Posten
und Telegraphen“ in Stuttgart, deren Befugnisse
–. –
im wesentlichen denen der Ober PDirektionen des
Reichs PGebiets entsprechen. Sie besteht aus
einer Plbteilung und einer Telegraphenabtei-
lung und ist mit einem Präsidenten und den er-
forderlichen Mitgliedern besetzt. Die Ober PKasse
ist ihr beigeordnet. Die Behörde ist kollegial or-
ganisiert: zu gutachtlichen Aeußerungen ist ihr
ein aus Vertretern von Handel, Gewerbe und
Landwirtschaft zusammengesetzter „Beirat der
Verkehrsanstalten“ beigegeben. Unter der Ge-
neraldirektion stehen die Verkehrsanstalten, welche
in PAemter, Telegraphenämter und PAgenturen
eingeteilt werden. Außerdem bestehen P- und
Telegraphenhilfstellen mit ähnlichen Befugnissen
wie im Reichs PGebiet.
Duellen und Literatur: A v. 17. 4. 48
(preuß. GS 109). A v. 23. 3. 49 (Ge 146). AE v. 19. p. 49
(Ge 1850 299). AE v. 19. 12. 66 (GS S 889 890). AE
v. 9. 1. und v. 8. 4. 67 (GE S 119 847). AE v. 28. 9. 67
(Ge 1780). Allerh. Präsid.-Erl. v. 18. 12. 67 (BGBl 328).
AE v. 10. 6. 68 (B GBl. 341). AE v. 3. 8. 71 (RGBl 318).
AE v. 21. 11. 71 (RGBl 472). AE v. 21. 12. 71 (Röcl
1872, 1). AE v. 15. 10. und v. 22. 11. 75 (RGBI S 388,
3889). B v. 22. 12. 75 (Renl 379). R v. 17. 3. 78 (RGBI
7). AE v. 23. 2. 80 (RGBl 25). AE v. 27. 12. 11. (NGB
10912, 1). AE v. 13. 1. 13 (REG#l 19.) Allgem. DAnw für
und Tel, Abschn. I. HB für P und Tel, 1900, S 30
bis 835. — Bayern: früher V v. 17. 7. 86 (GVB1
437), jetzt Kal B v. 18. 12. 06 (GVl 871). Hierzu Arch
f. P und Tel, 1907, S 212 f, 453°. — Württem-
berg: Kal B v. 20. 3. 81 (Reg Bl Sy, 109); Big#r#v.
23. 3. 81 (Reg Bl 185); Württ. P. und TDAnw 9, Abt. 2
(1906); Uebersicht im Arch f. P und T, 1003, 561 f.
Stephan, Geschichte der preuß. P, 1859, 8 182 ff,
272 ff, 397 ff, 691 ff; Fischer in v. Holtzendorffs
Jahrbuch 1, S 428—433; 2, 231; Deutsch. Pürch, 1875,
1; Laband 3 (1901), 97f; Loening S 6156, 617;
Ernst Meyer in Holtzendorsfs RL (3) 3, S9#4—96;
v. Rönne, Staatsrecht des Deutsch. Reichs (2), II 1,
294 ff; Rönne 4, 598; Schulze, Lehrbuch des
Deutschen Staatsrechts, II, 200; Zorn 2 (1897), 6252
bis 254; G. Meyer, Deutsch. VerwrRecht (1910), S 294,
295; Wolcke, PRecht (1909), S15—17; Eger-.Gor-
dan, Post- usw. Recht (1909), S15—21. Art. „Post“ im
HWtaats W 6 (1911), 1098 f; Bohn, Art. 50 der R,
1904; Göz, Württemb. StR., 1908, 518 f.
Svdow (in der ersten Auflage;
für die zweite Auflage bearbeitet von) Scholz.
III. post-- und Telegraphen-Beamte
# 1. Verfassungsrechtliche Besonderheiten. Anstellung.
# 2. Verschiedene Gattungen. 1 3. Bayern und Württem-
berg.
& 1. Verfassungsrechtliche Besonderheiten.
Anstellung. Die Beamten der Reichs PuT Verw
einschl. der Unterbeamten sind Reichsbeamte im
Sinne von & 1 R# v. 31. 3. 73 (RGl 61; neue
Fassung v. 18. 5. 07, Re##l 245), und zwar ent-
weder solche, die vom Kaiser bezw. in dessen Auf-
trag angestellt sind (unmittelbare Reichsbeamte),
oder solche, bei denen diese Voraussetzung nicht
zutrifft, die aber den Anordnungen des Kaisers
Folge zu leisten verpflichtet sind (mittelbare
Reichsbeamte).