Full text: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Dritter Band. O bis Z. (3)

Orden und 
Ehrenzeichen 33 
  
dächtniszeichen“ sind zu rechnen: die Erinnerungs- 
medaillen für die Teilnahme an bestimmten Feld- 
zügen, Schlachten, Jahrhundertfeiern, Krönungen, 
Regierungsjubiläen, Fürstlichen Hochzeiten usw. 
Da die Teilnahme an solchen Ereignissen immerhin 
ein gewisses „Verdienst“ entweder bedeutet oder 
zur Voraussetzung hat, so wird man die Gedächt- 
niszeichen ebenfalls zu den E rechnen müssen. Die 
„Verdienstkreuze“ und „Verdienstmedaillen“ sind 
im einzelnen Falle entweder zu den O oder zu 
den E zu rechnen. Es ergibt sich diese Natur jedes- 
mal aus der Bestimmung, den Satzungen usw. 
BWas die Verdienstkreuze und Verdienstmedaillen 
von den O unterscheidet, ist in der Regel, abge- 
sehen von der Bezeichnung, der Umstand, daß 
sie bei der Stiftung und durch die Satzungen für 
eine bestimmte Gattung von Verdienst vorge- 
sehen sind, z. B. für Wissenschaft, für Kunst, für 
landwirtschaftliches Verdienst, für Rettung aus 
Gefahr, für langjährige treue Dienste usw. Je 
nach der Bewertung, die sie seitens der ver- 
leihenden Stelle und bei der Bevölkerung finden, 
je nach der Sparsamkeit in der Verleihung auch, 
sind sie im einzelnen Falle zu den wirklichen O 
oder zu den E zu rechnen. 
Im allgemeinen sind O die höheren, E die nie- 
deren Verdienstauszeichnungen. Die Inhaber von 
O flegen „NRitter“, die von E dagegen nur „In- 
haber“ zu heißen. Bei den Verdienstkreuzen und 
Verdienstmedaillen sind, ihrer Natur nach, die 
Inhaber von Verdienst kreuzen vielfach eben- 
falls als „Ritter“, die der Verdienst medaillen. 
regelmäßig bloß als „Inhaber“ anzusprechen. 
II. Neben den O, die unter die Verdien st auszeich- 
nungen gehören, wenn sie auch, wegen ihres geschichtlichen 
Ursprunges, vielleicht noch Ritter- C heißen, bestehen 
in manchen Staaten noch heute O einer anderen Gattung, 
Ueberbleibsel der ehemaligen „ritterlichen Orden oder Ge- 
sellichaften“: die in der Gegenwart regelmäßig noch soge- 
nannten eigentlichen „Ritterorden“. Es sind dieses staat- 
licherseits eingerichtete „adelige Genossenschaften“ mit wohl- 
tätigem Zweck, bei denen mit der Zugehörigkeit das Recht 
zum Tragen eines Obzeichens verbunden ist. Bei diesen 
eigentlichen „Ritterorden“ ist regelmäßig auch noch die Zu- 
gebörigkeit zu einem bestimmten Bekenntnis eine Bedingung 
der Aufnahme sähigkeit, z. B. evangelisches Bekenntnis bei 
der Balley Brandenburg des Johanniter-O; römisch katholi- 
scher Glanbe beim St. Georgii-Ritter- O in Bayern. Viele 
der heutigen reinen „Verdienstorden“, und gerade die älteren, 
angesehensten und hoöchsten, sind ursprünglich aus derartigen 
ehemaligen „ritterlichen Orden oder Gesellschaften“ hervor- 
aergangen, z. B. der Rote Adler-O. Infolge dieser Ent- 
stehungsgeschichte haben manche L noch heute den gemisch- 
ten Charakter eines „Ritter= und Verdienst-Ordens“, z. B. 
der hohe O vom Schwarzen Adler. 
g 2. Arten. I. Man unterscheidet bei den O 
im allgemeinen: Haus-O, die hauptsächlich 
den Mitgliedern des landesherrlichen Hauses, 
denen fremdländischer regierender Häuser und den 
vornehmsten Edelleuten des Landes (letzteres viel- 
fach in begrenzter Zahl) verliehen werden, z. B. 
der Hessische „Hausorden“ vom Goldenen Löwen; 
der Sächsische „Hausorden“ der Rautenkrone; 
Ritter-O (oben & 1 II) sind vielfach nicht bloß 
dem Adel vorbehalten, sondern meist wird auch 
noch sog. „qualifizierter“ („Ahnen-Adel“, zuweilen 
titulierter Adel!) erfordert; O der höchsten 
Hofehre, die einen besonders hohen Rang 
bei Hofe mit sich bringen: z. B. der Schwarze 
v. Stengel-Fleischmann, Wörterbuch. 2. Aufl. III. 3 
  
  
Adler-O; endlich die eigentlichen Verdienst- 
O. Letztere sind manchmal ausschließlich für Ver- 
dienste einer bestimmten Gattung bestimmt, z. B. 
für Militär-Verdienst, wie der Militär-Max-Jo- 
seph-O in Bayern; für wissenschaftliches und künst- 
lerisches Verdienst, wie die Friedensklasse des O 
Pour le mérite in Preußen und der Maximilians- 
O in Bayern. Häufig sind derartige Bestimmun- 
gen des betreffenden O schon aus dessen Namen 
erkennbar. 
II. Die meisten O sind in mehrere Klassen 
abgestuft. Es gibt drei Hauptklassen: „Großes 
Band“", wobei das Abzeichen in größtem Maß- 
stabe an einem breiten, schärpenartigen Bande, 
von der Schulter zur Hüfte, getragen wird; 
„Hals-Orden"“ (auch „Komtur-“ oder „Komman- 
deur-Kreuze“ genannt), bei denen das Abzeichen 
in mittlerem Maßstabe am Bande um den Hals 
getragen wird, endlich: „Ritter-Kreuze“, bei 
denen das Abzeichen in kleinerem Maßstabe im 
Knopfloche getragen wird. Mit den „Großen 
Bändern“ ist meist ein „Bruststern“ verbunden. 
Die „Hals-Orden“" haben vielfach noch zwei Stu- 
feen, von denen mit der höheren ein Bruststern 
verbunden ist. Die „Ritter-Kreuze" haben viel- 
fach zwei Stufen: von Gold oder von Silber bezw. 
mit Schmelzarbeit oder bloß aus Metall. Bei 
vereinzelten O (z. B. beim Roten Adler-O) 
besteht über dem „Großen Bande“ (I. Klasse) 
noch ein „Groß-Kreuz“, das an einer Kette um 
den Hals getragen wird. Bei manchen O, z. B. 
dem braunschweigischen O Heinrichs des Löwen, 
haben dagegen die Ritter der I. Klassen ohne 
weiteres nicht nur das „Große Band“ sondern 
auch die Halskette („Großkrenz“). Neuerdings 
sind bei einzelnen O noch „Ehrenkreuze“ (auch 
„Offizierskreuze“ oder „Offiziersehrenkreuze“ ge- 
nannt) gestiftet worden, die zwischen den „Hals- 
Orden“ und den „Ritter-Kreuzen“ I. Klasse 
rangieren, so daß bei dem einzelnen O we- 
nigstens sechs Klassen herauskommen (nicht in 
Preußen, jedoch z. B. bei dem Bayerischen 
St. Michaels-O, dem Sächsischen Albrechts-O). 
Einer Gepflogenheit entspricht es, daß in den 
deutschen Fürstentümern die botbersten 
Klassen der O nicht in „großen Bändern" (die 
dort nur der Landesherr, ebenso wie einen „Brust- 
stern“, anlegt), sondern ebenfalls in „Hals-Orden“ 
bestehen, die sich von den „Kommandeur-Kreuzen"“ 
(den 2. Klassen) durch größeren Maßstab und ein 
besonderes Abzeichen (Kronel!) unterscheiden. 
Nur einen Grad haben in Deutschland: In Preu- 
ßen: Schwarzer Adler-O.; Pour le AMôrite für Wissen- 
schaften und Künste; Wilhelm. O.; Verdienst-O. der Preußi- 
schen Krone; in Bayern: St. Huberkus- O: Maxi- 
milians-O für Kunst und Wissenschaft: außerdem die 
Damen-- O: der heiligen Elisabeth; der Theresien-O und 
der St. Anna- Oz; in Sachsen: Rautenkronc und Si- 
donien-O für Damen; in Württemberg: Clga-O; 
in Baden: Haus- O. der Treue; in Hessen: der O. 
vom Goldenen Löwen. 
III. Die Abstufungen der C, einschließlich der 
Verdienstkreuze, der Verdienstmedaillen und der 
Gedächtniszeichen, unterscheiden sich, wo es solche 
Abstufungen überhaupt gibt, meistens nicht durch 
die Art und Weise des Tragens, sondern durch die 
Gestalt oder Größe der Abzeichen, meist durch den 
Stoff (Gold, Silber, Bronze) und werden in der 
Regel im Knopfloch getragen. 
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