670 Tabaksteuer (Statistik)
ziehung oder eines Vergehens der in den s# 10
und 47 des TSt G bezeichneten Art rechtskräftig
verurteilt worden ist. Die gegenüber früher we-
sentlich gemilderten Bedingungen für die Ge-
währung dieser Vergütungen sind, daß die betr.
Fabrikanten das Vertrauen der Zollverwaltung
genießen, ordnungsmäßige Handelsbücher führen
und entweder in den letzten 3 Jahren durch-
schnittlich mindestens 100 dz Roh T verarbeitet
haben oder regelmäßig ein Lager von Roh- und
TErzeugnissen von wenigstens 50 dz insgesamt
halten und sich außerdem noch besonderen Auf-
sichtsmaßnahmen unterwerfen. Die Direktiv-
behörde kann die Mindestmengen im Falle des
Bedürfnisses ausnahmsweise ermäßigen.
Bezüglich der Einzelheiten des Verfahrens bei
der Gewährung der Vergütungen sowohl im all-
gemeinen (z. B. Anmeldung, Verfahren beim
Versendungs= und Erledigungsamt, Ermittlung
des vergütungsfähigen Gewichts und der Stück-
zahl, Verfahren bei Abweichungen zwischen An-
meldung und Ermittlung) als auch insbesondere
bei den unter Zollaufsicht stehenden Betrieben
(Anmeldepflicht der Betriebsinhaber, Vorschrif-
ten für den Bezug von Roh T, für die Herstellung
in Zweigbetrieben und außerhalb der Betriebs-
räume — Heimarbeit —, Buchführung, Auf-
sichtsbefugnis und amtliche Ueberwachung) muß
auf die Vergütungsordnung verwiesen werden.
§ 12. Statistik. Die Ergebnisse der gesamten
deutschen TBesteuerung werden fortlaufend sta-
tistisch festgestellt (Bestimmungen über die Töt-
Statistik v. 29. 6. 10 — R3ZBl 328 —). Das
Kaiserl. Statistische Amt veröffentlicht jährlich
eine eingehende Tttatistik unter der Bezeich-
nung: „Der Tabak im deutschen Zollgebiete,
Besteuerung des Tabaks, Ein= und Ausfuhr von
Tabak und Tabakfabrikaten, sowie Ertrag der
Tabakabgaben“ in den Vierteljahrsheften zur
Statistik des Deutschen Reichs, ferner ebendaselbst
eine besondere Nachweisung über „Tabakbau und
Tabakernte im deutschen Zollgebiet“. Auszüge
aus diesen Veröffentlichungen finden sich im Stat.
Jahrbuch für das Deutsche Reich.
Für das Erntejahr 1911 (1. 7. 11 bis 30. 6. 12)
hat die Einnahme betragen an Gewichts= und
Flächen St 11 443 885 Mk., an Abgabe für Er-
satzstoffe 93 059 Mk., an Gewichtszoll 72 935 720
Mk. und an Wertzollzuschlag 46 400 794 Mk.,
zusammen 130 873 458 Mk. und nach Abzug der
Vergütungen 129 708 523 Mk. oder rund 2 Mk.
auf den Kopf der Bevölkerung.
Die Zigaretten St, deren Ertrag bei ihrer Ein-
führung — 1906 — (ohne Zoll) auf 12 Mill. Mk.
geschätzt war, hat sich vorzüglich entwickelt. Sie
brachte eine Reineinnahme 1907 von 12,6; 1908
von 15,6; 1909 von 19,3 Mill. Mk.; 1910 stieg sie
unter der Einwirkung der Erhöhung der St Sätze
auf 24,3 Mill. Mk., 1911 auf 30,7 Mill. Mk. und
1912 auf 35,6 Mill. Mk. Im Rechnungsjahr
1911 sind 9,16 Milliarden 3 (1908: 5,9), an deren
Herstellung 1312 (1908: 1273) Betriebe beteiligt
waren, versteuert worden.
Liüteratur (vgl. 438 2, 3): Mührlen, Die Be-
steuerung des T im Zollverein, 1868; Appel:, Die
Abgabe-Gesetzgebung für fremden und einheimischen T im
deutschen Zollverein, 1870; v. Minnigerode, Die
Besteuerung des T im deutschen Reich, 1873; v. Po-
schinger, Fürst Bismarck und das TMonopol (Schmol.
lers Jahrbuch 35, 1911, 213); v. Aufseß, Ueber die
Besteuerung des T nach beutschen Finanzgrundsäten, 1878;
Felser, Zur TSöt Frage, 1878; Derselbe, Das
TMonopol und die amerikanische TSt, Annalen 1878;
v. Mayr, Das deutsche Reich und das TMonopol, 1878;
Derselbe, Zur Reichsfinanzreform, 1893; Derselbe,
T und Thesteuerung im HWStaatsW; Derselbe,
Die TIndustrie in den Ver. Staaten v. Nordam., Annalen
1904t; Mohl, Denkschrift für eine Reichstabakregie
1878; Schleiden, Zur Frage der Besteuerung des T,
1878; Bericht der Tenquete-Kommission über den TBau,
den Handel mit Roh-, die TFabrikation und den Handel
mit TFabrikaten, sowie über die TBesteuerung im deutschen
Reich, mit 5 Bänden Anlagen, BR Drucks. Nr. 144 1878/9
. und Nr. 105 1878/9; Auszüge hieraus bei Schäffle,
Ergebnisse der deutschen TStEnquete, 8 Staatsw 1870,
S546. 641; 1880, 73; Dehn, Die Kaiserl. TManufaktur
in Straßburg als Vorläuferin eines deutschen TMonopols
1880; v. Bronay, Ueber Töt, 1880; Reinhold,
Das TötWG v. 16. 7. 79, 18811 Ewald, TSt oder Mo-
nopol, 1885; Kirsch, Die Zoll- und Reichssteuerverwal-
tung im Großherzogtum Baden, 1885, S 238; Wie-
singer, Das Ro betr. die Besteuerung des T v. 16. 7. 79,
1889; Lewinstein, Der T als Obiekt für Finonzmaß-
2geln und der jetzige Stand der TSt Frage in Deutschland
(Heft 112 der Bolksw. Z), 1892; Ders., Die Belastung des
Tin den europäischen Staaten und in den staatlich geord-
neten Ländern der übrigen Erdteile, 1896; Graf, Die
TBesteuerung in Deutschland, Annalen 1893/94; Linkh,
Das TMonopol in Württemberg, 1894; v. Heckel, 1
und TSt im Wörterbuch der Volkswirtsch., 1898; v. Auf.
seß = Wiesinger, Die Zölle und St sowie die ver-
tragsmäßigen auswärtigen Handelsbeziehungen des deut-
schen Reichs ", 1900, Sti##: Naef, TMonopol und Bier-
steuer, Zürich 1903; Trautvetter, Die innern Ver-
brauchs St des D. R., III. TSt, in 3 r. Zollw. und Reichsst
IV. Bd. 1904; Die deutsche Finanzreform der Zukunft, von
einem Ausland-Deutschen, Zürich 1906, S352 ff; Schloß.
macher, „Tabak“ in v. Halle, „Weltwirtschaft“ 1006 II;
Mancke, Die Töt (als Teil von „Reichsfinonzreform
1906“ v. G. Schanz) in Schanz“ FinanzArch: Rhein-
boldt, Das 8tc v. 3. 6. 06 nebst Ausführungsbest. und
Erläuterungen, 1906 und Nachtrag 1907; Linschmann,
Die Reichsfinanzreform v. 1906, 1906; Ders., Die Reichs-
finanzreform 1909, 1900; Lißner, Die deutsche TSt-
Frage, 1907; Ders.., Zuk Klärung tabaksteuerlicher Streit.
fragen, 1908s; Behrnauer, Studien zur Reichsrinanz=
reform, Konservative Monatsschrift 1908, Heft 12; Die
Reichsfinanzreform, Ein Führer, (heraus-
geg. von d. Vereinig. z. Förderung der Reichsfinanzreform)
Berlin 1900; Beusch, Die Reichsfinanzen und die
StReform, 1909, M.-Gladbach 1909; Kestner, Die
Reichssteuergesetze nebst Ausführungsbest. auf Grund der
Reichsfinanzresorm von 1909, 1910; Edlefsen, Leit-
bücher zur Erlernung der Zoll- und Stesetze, Bd. VII,
Schwerin i. M. 1910; Pilger, Der T WWertzoll, 1013.
Trautvetter in Stengleins Kommentar zu den
Strafrechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Reichs“
1913 Band II: Gerloff. Die Finanz- und Zollpolitik
des Deutschen Reiches nebst ihren Beziehungen zu Landes-
und Gemeindefinanzen von der Gründung des Norddeut.
schen Bundes bis zur Gegenwart, 1913. 7 Reichsflnanz-
wesen I; Zollwesen. F. Weber, Die Tabaksteuer und
die Tabakabgabenvergütungen, 1913. AMbeinboldt.