Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

— 2 — 
oder sonst den von ihnen gehegten Erwartungen nicht hinlänglich entsprechen, 
schon im Laufe des Kursus aus der Anstalt zu entfernen und sie dadurch 
rechtzeitig zur Wahl eines anderen Berufes zu veranlassen. Diejenigen, 
welche nach Absolvirung des dreijährigen Kursus ordnungsmäßig aus dem 
Präparandum entlassen worden, werden dadurch als Assistenten verwendbar. 
Bei der Abordnung von Assistenten werden zunächst die Zöglinge des 
Präparandêddums berücksichtigt werden. Es bleibt jedoch vorbehalten, dem 
Befinden nach auch solche junge Leute, welche nicht in dem Präparandum 
unterrichtet sind, zu einer Assistentenprüfung bei dem Seminar zuzulassen, 
wenn sie dadurch entweder die Möglichkeit einer etwaigen aushülflichen 
Verwendung als Assistenten zu erwerben wünschen, oder es aus anderen 
Gründen ihrem Interesse angemessen finden. 
Die Assistentenzeit wird drei Jahre dauern. Mit dem Ablaufe der- 
selben treten die jungen Leute in das militärpflichtige Alter, demnächst 
treten sie wieder in das Seminar zu einem zweijährigen Kurfus. Bis 
dahin, daß die ersten Zöglinge des Präparandum zum Eintritt als 
Seminaristen reif geworden sind, und den Voraussetzungen derselben genügt 
haben, verbleibt es wegen der Aufnahme in das Seminar bei der bis- 
herigen Ueblichkeit. Ob später noch ausnahmsweise zuweilen junge Männer 
in das Seminar aufgenommen werden können, welche nicht Zöglinge des 
Präparandums gewesen sind, mird von den jedesmaligen Umständen ab- 
hängen und bleibt deshalb der jedesmaligen speziellen Entscheidung vor- 
behalten; dagegen kann auch künftig nach Befinden einzelnen jungen 
Männern, welche weder in dem Präparandum noch in dem Seminar 
ausgebildet sind, gestattet werden, das Zeugnis ihrer Befähigung zur 
Anstellung im Schulamte durch eine Prüfung bei dem Seminar zu er- 
werben; jedoch werden an solche nicht geringere Anforderungen gemacht 
werden, als an die Seminaristen. 
Es ist schon oft als ein Uebel bemerklich und fühlbar geworden, daß 
die Seminaristen durch ihren Lebens= und Bildungsgang den ländlichen 
Verhältnissen zu sehr entfremdet waren. Eine verhältnismäßige sehr große 
Zahl von ihnen drängte sich zu Stellen an städtischen Schulen, während 
doch nur der kleinere Teil Anstellung an solchen Schulen finden konnte, 
und verhältnismäßig nur Wenige für ihre Lebenszeit. 
Viele Landschullehrer standen nur wenig in Lebensgemeinschaft mit 
den Schulgemeinden. Dadurch wurde es ihnen erschwert, die rechte 
Stellung zu gewinnen, um eine gedeihliche Wirksamkeit an der Volks- 
erziehung zu üben. Daf ihnen die wirtschaftlichen Verrichtungen in Haus, 
Garten und Feld nicht vertraut und geläufig waren, erschwerte ihnen ihr 
ökonomisches Bestehen und hatte nicht selten mittelbar noch weitere Nach- 
teile für sie im Gefolge. Es ist deshalb die Absicht, daß in Neukloster 
und zwar gleich von Michaelis d. J. an, sowohl die Präparanden, als 
auch die Seminaristen nur in einem Teile ihrer Zeit mit dem eigentlichen 
Unterrichte und den Aufgaben dieses Unterrichts, in dem übrigen Teile 
aber mit Haus= und landwirtschaftlichen Arbeiten d. i. zunächst in Garten, 
Feld und Wiese; wenn aber dazu nicht Zeit und Gelegenheit ist, mit allerlei 
Nutzarbeiten in Holz 2c beschäftigt und dazu angeleitet werden. Sie haben
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.