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Es ist vorgeschlagen worden, den Schulvorstehern eine kleine Renume-
ration aus der Schulkasse zu bewilligen. Wünschenswert bleibt es, wenn
die Teilnahme fürs Schulwesen auch ohne dieselbe rege zu halten ist;
auch legt der Zustand der meisten Schulkassen Schwierigkeiten in den Weg.
1.
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heit,
Zu § 7,
Unter die Hindernisse eines geregelten Schulbesuches gehört auch nicht
selten die Beschaffenheit des Schulweges sowohl im Schulorte selbst,
als außerhalb desselben, wo die Kinder über Feld gehen müssen, um
zur Schule zu gelangen und die ärmeren unter ihnen häufig nur
Pantoffeln auf den Füßen haben. Es ist daher nicht unwesentlich
für die Erreichung der Schulzwecke, daß eine Mangelhaftigkeit dieser
Art recht bald zur Kenntnis des Amtes gelange, damit dasselbe eine
Besserung herbeiführen könne.
Vielleicht ist die Erklärung überflüssig, daß mit der Einführung von
Schulvorstehern keineswegs eine bestehende Anordnung und Einrichtung,
welche die Regelmäßigkeit des Schulbesuchs bezweckt, aufhören solle,
daß mithin, nach wie vor, die Schullehrer die Schulversäumnislisten
anzufertigen haben, daß diese ans Amt abgegeben und von demselben,
den bestehenden Verordnungen gemäß, verfahren werde.
Es sind besonders solche Unsittlichkeiten gemeint, welche von einer
Anzahl Kinder gemeinsam begangen werden möchten, z. B. Tier-
quälerei, Baumfrevel, Branntweingenuß 2c.
Rücksicht auf die Gemeinen verpflichtet zu verhüten, daß das Schul-
gehöft mehr, als unvermeidlich ist, verwohnt werde. Wenn die Schul-
lehrer wissen, daß es nicht unbeachtet bleibt, so werden die zu Un-
ordnung und Schmutz Hinneigenden die Umgebung des Schulhauses
reiner halten, als das wohl häufig bis jetzt der Fall ist. — Nicht
selten sind darüber Beschwerden erhoben, daß die Heckenanpflanzung
um die Schulkompetenz vernachlässigt, daß beim Abzug eines Schul=
lehrers das Schulhaus unnötigerweise beschädigt wird 2c.
Wenn auch bisweilen die von Schulgemeinen erhobenen Klagen über
nachlässige Abwartung der Schule Seitens des Lehrers unbegründet
oder übertrieben sind, so ist es doch schlechterdings erforderlich, der
Willkür mancher Lehrer entgegenzutreten. Die Prediger wohnen
nicht selten zu entfernt von Schulen ihrer Parochie, oder sie haben
deren zu viele zu beaufsichtigen, als daß ihnen bisher nicht häufig
längere Jeit hindurch Nachlässigkeit des Lehrers unbemerkt geblieben
sein sollte.
Es werden immer einige Schuleinrichtungen vorhanden sein, über
deren Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit die Schulvorsteher ein
verständiges Urteil abzugeben im Stande sind. Namentlich werden
ihre Erfahrungen benutzt werden können, um für die Sommerschulen
die geeignetsten Stunden zu ermitteln; besonders wenn es erreichbar
wird, auch während des Sommers täglih, obwohl nur etwa drei
Stunden, die Kinder zum Unterricht in der Schule zu versammeln.
Zu § 9. Die Prediger haben in diesen Versammlöngen Gelegen-
die Schulvorsteher zu verständiger und erfolgreicher Verwaltung ihres