1900 15
Muster 20. Zu Art. ö3.
Vorläusiges Zahlungsverbot.
Der Itentner Ileinrick Schmidt hier schuldet dem Slacdtrathe hier
.M — à Schilgeld pro IV. Quartal 1662.
Zur Deckung dieser Schuld steht die Pfändung der Forderung „welche
genauntem py. Schmidt als Vermiether der von Ilnen gemiethelten Wohntuing
für die Zeit von der Behändigung dieses bis zum nachgenannten Zahlungstermine
gegen Sie zustehe in gleicher Höhe der genannten Schuld bevor.
Sie erhalten deßhalb hiermit auf Grund des § 40 des Gesetzes, das Ver-
waltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen betreffend, in
der Fassung vom 21. Dezember 18y9, die Aufforderung, genannten Betrag
von dem den I. April lsun. Is. an h. Schmidt eu eahlenden Aliethgelie ʒu
kürzen und innezubehalten.
Die gegenwärtige Verfügung tritt außer Kraft, wenn nicht binnen einer vom
Tage der Zustellung an Sie zu berechnenden dreiwöchentlichen Frist behufs der
Pfändung ein weiteres Zahlungsverbot Ihnen zugeht.
Für den aus der Nichterfüllung Ihrer Verpflichlungen entstehenden Schaden
hafien Sie dem Glänbiger.
Itudolstadt, deu
Fürstlich Schwarzb. Landralhsamt.
n
den Schuhmacher Herrn
Teinrich Damm
hier.