— 161 —
gewährt werden. Anträge auf Bewilligung solcher Beihülfen sind von
den Aemtern an das unterzeichnete Ministerium zu richten. Dabei wird
bemerkt, daß nach dem für den naturkundlichen Unterricht vorgeschriebenen
Plane bie Anschaffung der für diesen Unterrichtsgegenstand erforderlichen
Lehrmittel auf 5 bezw. 6 Jahre verteilt werden kann, und daß die Be—
stellungen zur Erlangung von Preisermäßigungen tunlichst gesammelt
auszuführen sind. (Vgl. Nr. 131.)
Die vorstehende Verordnung soll mit dem Beginn der diesjährigen
Sommerschule in Kraft treten.
Den Aemtern wird der Lehrplan in der benötigten Anzahl von
Exemplaren zugefertigt zur Aushändigung an die Lehrer ihres Bezirkes,
welche denselben als zum Klassen-Inventar gehörig aufzubewahren haben.
Den Superintendenten wird eine Anzahl von Exemplaren dieser
Verordnung nebst dem Lehrplan zur Mitteilung an die Prediger ihrer
Diözesen zugeschickt.
Die Gemeindevorstände sind durch die Aemter von dieser Verord-
nung in geeigneter Weise in Kenntnis zu setzen.
Tehrplan für die ein- und zweiklassigen Tandschulen
im Domanium.
1. Porbestimmungen.
§ 1. Unterrichtsgegenstände.
Unterrichtsgegenstände für die Landschulen im Domanium sind:
1. Religion (Biblische Geschichte, Katechis- . Geschichte.
mus, Bibellesen, Kirchenlied und Peri= 6. Naturkunde.
koven). 7. Singen.
2 Labennn Sprache (Sprechen, Lesen und 8. Zeichnen für die Knaben.
Schreiben). 9. Turnen für die Knaben.
3. Rechnen. 10. Weibliche Handarbeiten für die
4. Erdkunde. Mädchen.
§ 2. Verteilung der Stunden auf die einzelnen
Unterrichtsfächer.
Die wöchentlichen Unterrichtsstunden sind auf die einzelnen Unter-
richtsfächer folgendermaßen zu verteilen: (Vgl. Nr. 115).
a. für die einklassige Schule
Win 7- Sommer
1. Biblische Geschichte (Val. Ar. 1421). 2
2. Katechismus 2 2
3. Bibellsen 1 1
4. Kirchenlied und Perikopen. 1 1
5. Lesen ......4 3
6. S Sorachliche Uebungen ..... 2— 2
7. Aufsatz .. 1 1
8. Rechnen . . .. 4 3
9. Erdkunde. . . . .... . 2 1
10. Geschicht ....2 1
11. Naturkunde Gol. Ar. **7! ..... GL- 1
12. Singen ....2 1
11