Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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37. Passahmahl. Einsetzung des Abend- 44. Kreuzigung und Tod. 
mahls. 45. Die Grablegung. 
38. Gethsemane. 46. Jesu Auferstehung. 
39. Jesu Gefangennahme. 47. Jünger von Emmaus. 
40. Jesus vor Hannas und Kaiphas, 48. Thomas. 
Vetri Verleugnung. 49. Erscheinung am See Tiberias. 
41. Jesus vor dem Hohenrat; Ende des 50. Himmelfahrt. 
Judas. 51. Ausgießung des heiligen Geistes. 
42. Jesus vor Pilatus und Herodes. 52. Kämmerer aus Mohrenland. 
43. Jesu Verurteilung- 53. Bekehrung des Saulus. 
B. Katechismus. 
& 7. Ziel. 
Der Katechismusunterricht soll das Kind in das Bekenntnis der 
lutherischen Kirche einführen, indem er die christliche Glaubens= und 
Sittenlehre nach dem kleinen Katechismus Luthers im Anschluß an den 
mecklenburgischen Landeskatechismus zusammenhängend entwickelt. Die 
auf dem Wege der Anschauung zu vermittelnden Katechismuswahrheiten 
sollen nicht nur erkenntnismäßig angeeignet werden, sondern auch Gefühl 
und Willen so beeinflussen, daß sie für das religiös-sittliche Leben der 
Kinder fruchtbar werden. 
§ 8. Lehrstoff. 
Der Inhalt des kleinen Katechismus Luthers wird an der Hand 
des Landeskatechismus unter besonderer Berücksichtigung der Lernfragen 
desselben, sowie (vgl. Nr. 142) unter ausgiebiger Verwertung der bib- 
lischen Geschichte, der vorgeschriebenen Lernsprüche und Liederverse katechetisch 
entwickelt. Der gesamte Stoff wird in einem Zeitraum von zwei Jahren 
durchgenommen. Die entwickelnde Katechese ist hauptsächlich für die vier 
oberen Jahrgänge berechnet. 
§ 9. Verteilung des Lernstoffes. (UVgl. Nr. 143.) 
Wegen der Verteilung des Lernstoffes im 1. und 2. Schuljahre 
wird auf § 5 verwiesen. Auf die übrigen Jahrgänge wird der Lernstoff 
zum Katechismus folgendermaßen verteilt (ugl. Nr. 142): 
1. Im 3 Schuljahre lernen die Kinder die beiden ersten Haupt- 
stücke von Luthers kleinem Katechismus mit Ausnahme der Er- 
klärung des 2. und 3. Artikels und die 25 im Jahre 1891 
für die Unterstufe vorgeschriebenen Sprüche. 
. Im 4. und 5. Schuljahre lernen die Kinder den kleinen 
Katechismus Luthers ganz, einige der sonstigen Lernfragen des 
Landeskatechismus (z. B. S. 11: 3 Fragen; S. 18: 3 Fragen; 
S. 79: 1 Frage; S. 113: 1 Frage (Was ist der rechte Glauber); 
S. 128: 1 Frage) und die 64 für die Mittelstufe vorgeschriebenen 
Sprüche. 
3. Im 6.—8. Schuljahre lernen die Kinder alle Lernfragen des 
Katechismus, auch Luthers Morgen= und Abendsegen, das 
Benedicite und das Gratias, und die 92 für die Oberstufe 
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