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Kirchenlied: Die obere Abteilung der zweiten Klasse lernt einschließlich
der schon im 1. Schuljahre eingeprägten Liederverse 50 Verse
aus den zum Auswendiglernen ausgewählten Gesangbuchs—
liedern, nämlich: Nr. 9 v. 2—5, 49 v. 1 und 8, 59 v. 1,
60 v. 3, 73 v. 1—2, 82 v. 1—3, 89 v. 1—3 und 8,
95 v. 1—8, 101 v. 1—3, 129 v. 1—2, 143 v. 10, 144,
171 v. 1—2, 179 v. 1, 225 v. 3, 251 v. 1, 336 v. 1,
359 v. 1—4 und 7, 464 v. 1, 487 v. 3, 513 v. 1, 534,
585 v. 1.
& 19. Lehrstoff für die 1. Klasse.
Biblische Geschichte: vgl. § 6.
Katechismus: vgl. § 8, 9.
Bibellesen: vgl. § 11.
Kirchenlied: vgl. 8 13. (Vgl. Nr. 142.) Von dem Lernstoff entfallen
auf die untere Abteilung (4. und 5. Schuljahr) etwa 70,
auf die obere Abteilung (6.—8. Schuljahr) etwa 75 Verse.
Perikopen: vgl. §& 15.
Z. Der Unkerricht im Deutschen.
I. Die einklassige Schule.
8 1. Ziel.
Die Kinder sind durch den Unterricht im Deutschen zu befähigen,
in ihrem Gedankenkreise liegende Sprachstücke in deutscher und lateinischer
Schrift verständnisvoll zu lesen, den Inhalt aufzufassen und sowohl eigene
als fremde Gedanken in hochdeutscher Sprache möglichst richtig mündlich
und schriftlich zum Ausdruck zu bringen.
§ 2. Gliederung.
Der Unterricht im Deutschen gliedert sich in Ubungen im Sprechen,
Lesen und Schreiben. Für sprachliche Ubungen und Aufsatz sind beson-
dere Stunden anzusetzen.
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5+ 3. Ubungen im Sprechen.
Wegen Mangels an Zeit giebt es in der einklassigen Schule hierin
keinen besonderen Unterricht, vielmehr gründet sich aller Unterricht durch
alle Stufen auf Anschauung und ist so zu erteilen, daß er dazu beiträgt,
den Gedankenschatz des Schülers zu bereichern, sein Sprachverständnis und
seine Sprachfertigkeit zu erhöhen und durch stete Gewöhnung an den Ge-
brauch genauer sprachrichtiger Formen sein Sprachgefühl zu stärken.
§* 4. Lesen: Verteilung der Kinder auf die ver-
schiedenen Stufen.
In der einklassigen Schule sind in der Regel drei Abteilungen zu
bilden. Die Schüler des ersten Schuljahrs bilden die Unterstufe, die des
2.—4. Schuljahrs die Mittelstufe und die des 5.—8. Schuljahrs die Oberstufe.