Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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83. Stoffauswahl und-Verteilung. 
Der Unterricht beschränkt sich auf die Geschichte des weiteren und 
engeren Vaterlandes und bietet die wichtigsten Ereignisse aus der vater- 
ländischen Geschichte, wenn irgend möglich, angeschlossen an Lebensbilder 
hervorragender Persönlichkeiten unter besonderer Beachtung der für das 
Verständnis der Gegenwart in Betracht kommenden kulturgeschichtlichen 
Entwicklungsmomente. 
Die Geschichte des weiteren und engeren Vaterlandes sind neben- 
einander, nicht nacheinander zu behandeln. 
Zu behandeln sind in zweijährigen Kursen folgende Stoffe: 
A. Aus der älteren Zeit: 
1. Die alten Deutschen und Mecklen= 10. Heinrich IV. und Gregor VII. 
burgs älteste Bewohner. 11. Der Wendenfürst Gottschalk. 
2. Hermann und die Schlacht im Teuto= 12. Der erste Kreuzzug. 
burger Walde. 13. Friedrich Barbarossa. 
3. Die Völkerwanderung. 141. Niklot und Pribislav. 
4. Bonifacius. 15. Heinrich der Pilger und Heinrich 
5. Karl der Große. der Löwe. 
6. Ludwig der Fromme. Der Vertrag 16. Rudolf von Habsburg. 
u Verdun. 17. Die Hansa und das Städteleben 
7. Die mecklenburgische Wendenzeit. des Mittelalters. 
8. Heinrich I. 18. Fohann Huß. 
9. Otto der Große. Seine Kämpfe 19. Erfindungen und Entdeckungen des. 
mit den Wenden. Mittelalters. 
B. Aus der neueren und neuesten Zeit. 
1. Luther und die Reformation. 12. Mecklenburg unter Friedrich Franz J. 
2. Die Reformation in Mecklenburg. und Paul Friedrich. 
3. Der dreißigjährige Krieg. 13. Das Jahr 1848. 
4. Mecklenburg im dereißigjährigen 14. Der Krieg von 1864. 
Kriege. 15. Der Krieg von 1866. 
5. Entstehung von Mecklenb.-Strelitz. 16. Der Krieg von 1870/71. 
6. Der große Kurfürst. 17. Die Mecklenburger im französischen 
7. Friedrich der Große und der sieben- Kriege. 
jährige Krieg. 18. Das neue deutsche Reich unter 
8. Mecklenburg im siebenjähr. Kriege. Wilhelm I. und seinen Nachfolgern, 
9. Napoleon und das Ende des alten besonders die Reichsverfassung. 
deutschen Reiches. 19. Großherzog Friedrich Franz 1I. 
10. Die Reakeisseent. 20. Mecklenburg seit dem Tode Fried- 
11. Die Freiheitskriege. rich Franz II. 
Wo infolge der Dienstschuleinrichtung eine größere Anzahl von Kindern 
am Geschichtsunterrichte des Sommerhalbjahres nicht teilnehmen kann, ist 
die für den Sommer vorgesehene Geschichtsstunde zur Wiederholung und 
Vertiefung des im vorhergehenden Winter durchgenommenen Stoffes, so- 
wie als Geschichtslesestunde zu verwenden. « 
§ 4. Lehrmittel. (Vgl. Nr. 117). 
Die Kinder müssen einen geeigneten Leitfaden besitzen, der dem 
Unterrichte zu Grunde gelegt wird. 
Anmerkung: Das Buch von Ahrens und Evermann „deutsche 
und mecklenburgische Geschichte", Güstrow, Opitz u. Co. wird als geeignet 
empfohlen.
	        
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