Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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7. Der naturkundliche Unterricht. 
8 1. Ziel. 
Der naturkundliche Unterricht soll zum Beobachten, Vergleichen und 
Schließen erziehen, das Kind in der heimatlichen Natur heimisch machen, 
das einzelne Tier und die einzelne Pflanze als zweckmäßig ausge- 
gerüstetes Wesen und als Glied im Haushalte der Natur vorführen, den 
Bau und die naturgemäße Pflege des menschlichen Körpers zeigen und 
das Verständnis für die auffälligsten physikalischen Erscheinungen des täg- 
lichen Lebens anbahnen. 
§ 2. Stoffauswahl. 
a. Tierkunde. 
Von den nachfolgenden Tieren sind biologische Einzelbeschreibungen 
zu entwickeln. Die eingeklammerten Stoffe werden, wenn zum Schluß 
der Stunde noch Zeit vorhanden ist, mit kurzen Hinweisen an den Haupt- 
vertreter angeschlossen, auch können sie statt des angegebenen als Vertreter 
der Gruppe benutzt werden. 
Kreis Wirbeltiere. 
Klasse Säugetiere. 
Ordnung Raubtiere. 
Familie Katzen: Hauskatze (Löwe, Königstiger). 
„ Hunde: Haushund (Wolf, Fuchs). 
„ Marder: Hausmarder (Iltis, Edelmarder, kleines Wiesel; 
Hermelin, Fischotter, Dachs.) 
„ Bären: (Brauner Bär, Eisbär). 
Ordnung Handflatterer: 
Langohrige Fledermaus (gemeine und frühfliegende Fledermaus). 
Ordnung Insektenfresser: 
Maulwurf, Igel, gem. Spitzmaus. 
Ordnung Nagetiere: 
Familie Eichhörnchen: Eichhörnchen. 
„ Mäuse: Hausmaus (Wander= und Hausratte). 
„ Wühlmäuse: Feldmaus (Wasserratte genannt „Ritworm“). 
„ Hasen: Hase (Kaninchen). 
Ordnung Paarzeher: 
Familie Schweine: HDausschwein (Wildschwein). 
„ Horntiere: Hausrind ( Schaf,. Ziege). 
„ Geweihtiere: Reh (Edelhirsch, Damhirsch, Renntier). 
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