Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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b) Die für die Gemeinde bestimmten liturgischen Stücke des Haupt- 
gottesdienstes. 
c) Volkslieder: 
1. Der Mai ist gekommen (Volksweise). 10. Ich weis, nich was soll es bedeuten. 
2. Deutschland über alles. 11. Laß mich gehn. 
3. Es braust ein Ruf. 12. Morgenrot, Morgenrot. 
4. Es ist ein Ros'’ entsprungen. 13. Nun ade, du mein lieb Heimatland. 
5. Goldene Abendsonne 14. Preisend mit viel schönen Reden. 
6. Gott segne Friedrich Franz. 15. Sah ein Knab' ein Röslein stehn 
7. Harre, meine Seele. (Werner). 
8. Hinaus in die Ferne. 16. Schlaf, Herzenssöhnchen. 
9. Ich bete an die Macht der Liebe. 
Der Lehrer vermehrt diese Zahl nach seinem Ermessen noch um 
etwa 10 Lieder und übt je nach der Leistungsfähigkeit der Schule eine 
größere oder kleinere Anzahl der Lieder mehrstimmig. 
C. Die einklassige Schule. Wöchentlich im Sommer 1 Std., 
im Winter 2 Stunden. 
a. Die Unterabteilung. (Jahrgang 1 und 2.) 
In der Regel wird diese Abteilung in jeder Singstunde etwa 
10 Minuten lang besonders unterrichtet (Gehör= und Stimm- 
übungen, tonischer Dreiklang, Durtonleiter, jährlich etwa 4 Kinder- 
lieder). Im übrigen nimmt sie, soweit möglich, an dem Unter- 
richte der Oberabteilung teil. 
b. Die Oberabteilung. (Jahrgang 3—8.) 
Für den Uebungskursus, sowie für die Anzahl und Auswahl 
der Choräle und geistlicher und weltlicher Volkslieder gelten die 
für die zweiklassige Schule getroffenen Bestimmungen. — Der 
gesamte Liederstoff wird in vier gleichwertigen Jahreskursen ein- 
mal gründlich behandelt. — Die Pflege des mehrstimmigen Ge- 
sanges ist auch in der einklassigen Schule wünschenswert, doch 
wird sich der Lehrer bei nicht günstigen Verhältnissen auf ein- 
stimmiges Singen zu beschränken haben. 
§ 4. Lehrmittel. (Vgl. Nr. 118. 141.) 
Als Unterrichtsmittel sind mindestens zu fordern eine Geige für den 
Lehrer und ein Liederbuch für den Schüler. 
9. Der Zeichenunkerrichk. 
& 1. Ziel. 
Der Zeichenunterricht soll Auge und Hand, Phantasie und Geschmack 
der Schüler bilden, indem er im richtigen Auffassen und freihändigen 
Darstellen, im Verändern und Ergänzen einfacher ebener Formen übt, das 
Zeichnen solcher Formen aus dem Gedächtnisse pflegt und Sinn für Regel- 
mäßigkeit, Ordnung, Genauigkeit, Sauberkeit und Formenschönheit weckt. 
§ 2. Stoffauswahl. 
Den Stoff der Uebungen bilden die geometrischen Grundfarmen und 
geometrische und pflanzliche Ornamente.
	        
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