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der Thüringer Wald (Nr. 4), die Berner Alpen (Nr. 9 und 10 Doppel=
bild), Neapel mit Vesuv (Nr. 15), der Hamburger Hafen (Nr. 27), die
Gotthardbahn (Nr. 34), aus Deutsch-Ostafrika (Nr. 10),
5. Für den naturkundlichen Unterricht sind Abbildungen
von Tieren notwendig. Da es an einem den Anforderungen des Lehr-
plans für Domanialschulen entsprechenden Bilderwerk zur Zeit fehlt, wird
es sich empfehlen, mit den bezüglichen Anschaffungen bis Neujahr 1903
zu warten, da die Herausgabe eines naturkundlichen Bilderwerkes vor-
bereitet wird, welches genau diesen Anforderungen entspricht, und das zu
Neujahr 1903 erscheinen soll.
Das unterzeichnete Ministerium wird das Werk alsbald nach seinem
Erscheinen prüfen lassen und eventuell wegen successiver Anschaffung der
einzelnen Teile desselben das Erforderliche veranlassen.
117. Rundschreiben des Unterrichts-Ministerium vom 19. November 1902,
betr. Hülfsbuch für den Geschichtsunterricht.
Der Lehrer C. Benjes in Nostock hat ein Hülfsbuch für den
Geschichtsunterricht verfaßt, welches unter dem Titel: „Geschichtsbilder,
Erzählungen aus der deutschen und mecklenburgischen Geschichte“ bei
Wilh. Süsserott in Berlin 1902 erschienen ist, Preis 50 Pf. Sie wollen
die Prediger und Lehrer an den Domaniallandschulen Ihrer Diözese da-
rauf aufmerksam machen, daß das Buch zur Einführung in den Schulen
geeignet ist. Auch werden Sie hierdurch ermächtigt, die Einführung des
Buches in den Schulen ohne vorherige Anfrage bei dem unterzeichneten
linisterium auf Antrag zu genehmigen.
Diese Verfügung wird Ihnen zur Mitteilung an die Prediger in
einer Anzahl von Eremplaren übersandt.
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118. Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 3. Februar 1903,
betr. Anschaffung von Violinsoiten.
Das unterzeichnete Ministerium teilt die Ansicht des Amts, daß
die Gemeinde zur Anschaffung der Violinsaiten, welche der Lehrer zur
Benutzung seiner Geige im Gesangsunterricht gebraucht, nicht verpflichtet
sei. Denn die betr. Geige gehört nicht zu den Lehrmitteln im Sinne
des § 6 der V. O. vom 29. Juni 1869, betr. Beteiligung der Gemeinden
im Domanium an den Ortsschulen. (Vgl. Nr. 131).
Das unterzeichnete Ministerium ist jedoch damit einverstanden, daß
in außerordentlichen Fällen nach Ermessen des Amts dem Lehrer eine
Beihülfe zu den Anschaffungskosten aus den vorhandenen Schulversäumnis-
strafgeldern gewährt wird. (Vgl. Nr. 141).