Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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§ 9. Die Regulative über die Amtsschulkassen bezw. Hilfsschul- 
kassen Unserer Aemter sowie die Bestimmungen über die Ortsschulkassen 
für Hof Redefin, für die Insel Poel und für die Gemeinde Wustrow— 
Barnstorf treten, mit Ausnahme der Regulative für die Flecken Dargun, 
Dassow, Lübtheen, Zarrentin und für den Ort Neukloster, mit der Maß- 
gabe außer Kraft, daß die Forderungen und die Verpflichtungen dieser 
Kassen, soweit hierüber nicht andere besondere Ordnung getroffen ist oder 
wird, auf die Domanialhauptschulkasse übergehen. 
§ 10. Auf die Flecken Dargun, Dassow, Lübtheen, Zarrentin und 
auf den Ort Neukloster findet diese Verordnung keine Anwendung. 
Anlage 1. 
Bakung 
für die Erhebung der Schulsteuer zur Domanialhanptschulkasse. 
J. Best'mmungen über die einzelnen Stenersätze, nach denen die 
jährliche Schulsteuer zu entrichten ist. 
1. Pächter von Höfen, Hufen, sonstigen landwirt- 
schaftlichen sowie forstwirtschaftlichen Betrieben, 
von kleineren Ackerstücken, Wiesen, Weiden und 
Gärten 
zahlen 1½ vom Hundert der jährlichen Pachtsumme; sie sind von dieser 
Steuer frei, wenn die von ihnen für ein oder mehrere solcher Grund- 
stücke zu zahlende jährliche Pacht nicht über 100 Mk beträgt. 
Besteht die Pacht ganz oder teilweise aus Naturalien usw., so werden 
diese nach den für die Gegend üblichen Preisen zu Geld angesetzt. 
2. Besitzer bebauter oder nach grundbriesf- 
licher Bestimmung zu bebauender Grund- 
stücke (Erbpachtstellen, Hauswirtsstellen, 
Büdnereien, Häuslereien, Brinksitzerstellen 
usw.) steuern obne Rücksicht darauf, ob das Grundstück selbst 
bewirtschaftet wird, oder verpachtet ist, entweder 
4 nach Höbe des Hufenstandes des Grundstücks 
oder 
nach Höhe des Brandversicherungswertes der Gebäude des 
Grundstüchs, und zwar stets die hböhere dieser beiden, nach folgen- 
den Sätzen zu berechnenden Steuern, welche betragen: 
a) bei einem Hufenstande bis 2 Scheffel einschlieblich 8Mk. 
von mehr als 2 Scheffel= 5 - 10 = 
- - -5 - -10 - - 12 = 
- - 10 - -15 - - 14 
- - : 15 - : 20 - O 16 = 
- - 20 - - 25 - - 18 = 
- 25 30 20 
und weiter bis zu 200 Scheffel einschließlich für jede angefangenen 
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