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§ 9. Die Regulative über die Amtsschulkassen bezw. Hilfsschul-
kassen Unserer Aemter sowie die Bestimmungen über die Ortsschulkassen
für Hof Redefin, für die Insel Poel und für die Gemeinde Wustrow—
Barnstorf treten, mit Ausnahme der Regulative für die Flecken Dargun,
Dassow, Lübtheen, Zarrentin und für den Ort Neukloster, mit der Maß-
gabe außer Kraft, daß die Forderungen und die Verpflichtungen dieser
Kassen, soweit hierüber nicht andere besondere Ordnung getroffen ist oder
wird, auf die Domanialhauptschulkasse übergehen.
§ 10. Auf die Flecken Dargun, Dassow, Lübtheen, Zarrentin und
auf den Ort Neukloster findet diese Verordnung keine Anwendung.
Anlage 1.
Bakung
für die Erhebung der Schulsteuer zur Domanialhanptschulkasse.
J. Best'mmungen über die einzelnen Stenersätze, nach denen die
jährliche Schulsteuer zu entrichten ist.
1. Pächter von Höfen, Hufen, sonstigen landwirt-
schaftlichen sowie forstwirtschaftlichen Betrieben,
von kleineren Ackerstücken, Wiesen, Weiden und
Gärten
zahlen 1½ vom Hundert der jährlichen Pachtsumme; sie sind von dieser
Steuer frei, wenn die von ihnen für ein oder mehrere solcher Grund-
stücke zu zahlende jährliche Pacht nicht über 100 Mk beträgt.
Besteht die Pacht ganz oder teilweise aus Naturalien usw., so werden
diese nach den für die Gegend üblichen Preisen zu Geld angesetzt.
2. Besitzer bebauter oder nach grundbriesf-
licher Bestimmung zu bebauender Grund-
stücke (Erbpachtstellen, Hauswirtsstellen,
Büdnereien, Häuslereien, Brinksitzerstellen
usw.) steuern obne Rücksicht darauf, ob das Grundstück selbst
bewirtschaftet wird, oder verpachtet ist, entweder
4 nach Höbe des Hufenstandes des Grundstücks
oder
nach Höhe des Brandversicherungswertes der Gebäude des
Grundstüchs, und zwar stets die hböhere dieser beiden, nach folgen-
den Sätzen zu berechnenden Steuern, welche betragen:
a) bei einem Hufenstande bis 2 Scheffel einschlieblich 8Mk.
von mehr als 2 Scheffel= 5 - 10 =
- - -5 - -10 - - 12 =
- - 10 - -15 - - 14
- - : 15 - : 20 - O 16 =
- - 20 - - 25 - - 18 =
- 25 30 20
und weiter bis zu 200 Scheffel einschließlich für jede angefangenen
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