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266. Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 31. Oktober 1901 an
den Erbpächter V. in S. betr. Schulwiese.
Auf den Vortrag vom 14./16. v. Mts., betreffend die Wiese
der Küsterschulstelle zu S. wird nach vernommenem Berichte des Amtes
erwidert, daß die Beschwerde gegen den Amtsbescheid vom 21. August
d. Is., welcher der Gemeinde die Bestellung eines Teiles der Schulwiese
als Acker aufgibt, unbegründet ist und deshalb hierdurch verworfen wird.
Denn nach dem erwähnten Amtsberichte handelt es sich im vor-
liegenden Falle um eine Fläche von ungefähr 100 Quadratruten der unter
Nr. 463 der Karte der Dorffeldmark S. gelegenen Wiese, welche nach
dem Einteilungsregister 13007 CAm — 600 Quadratruten groß und dem
Schullehrer als solche zur Nutzung überwiesen ist.
Aber selbst wenn die Annahme der Beschwerdeführer, daß die zur
Frage stehende Fläche der Schulkompetenz in der Klassentabelle als „Un-
brauchbar“ aufgeführt sei, zuträfe, so würde dieser Umstand der Gemeinde
kein Recht zur Verweigerung der Bestellung geben, da die Registrierung
der einzelnen Teile einer Schulkompetenz überall nicht ohne Weiteres und
ein für alle Male maßgebend sein kann für die Art der Benutzung dieser
Teile und die derselben entsprechende Bestellung.
Der weitere Einwand, daß die fragliche Fläche sich ebenso wie der
übrige Teil der Wiese zur Wiesennutzung eigne und deswegen von der
Gemeinde nicht als Acker zu bestellen sei, erledigt sich durch das vom
Amte eingeholte sachverständige Erachten des Distrikts-Ingenieurs. Nach
diesem Erachten ist das unter Nr. 163 der Karte gelegene Stück der Kompetenz
in älterer Zeit zwar als Wiese bonitiert und damals schon wegen ihrer
allgemein hohen und trockenen Lage in die letzte Wiesenklasse (201—.300)
eingestellt, der höchst belegene Teil dieser Schulwiese von ungefähr 100
Quadratruten, um den es sich im vorliegenden Falle handelt, aber infolge
des im Laufe der Zeit hinuntergegangenen Grundwasserstandes nicht mehr
als Wiese, sondern als Weide anzusprechen. Solche Weideflächen werden
aber durch Beackerung auf einige Jahre mit nachfolgender Besamung mit
Klee und Wiesengräsern gut kultiviert, wie denn auch die unmittelbar
an das fragliche Stück anstoßenden Wiesen der Büdner ebenso bewirt-
schaftet werden.
Entspricht es demnach einer rationellen Wirtschaftoführung, den
höchstgelegenen Teil der Schulwiese zu S. als Acker zu nutzen, so ist
damit auch die Verpflichtung der Gemeinde gegeben, diesen Teil als Acker
zu bestellen, wie dies auch im Frühjahr d. Is geschehen ist.
267. Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 6. Mai 1902 an das
Amt in W., betr. Nutzung der Schulwiese als Acker.
Bei Rückgabe der Anschlüsse des Berichts vom 24. v. Ms., betr.
die Beschwerde des Lehrers zu H. wegen verweigerter Ackerbestellung, wird
dem Amte das Nachstehende erwidert: