Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

— 290 — 
266. Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 31. Oktober 1901 an 
den Erbpächter V. in S. betr. Schulwiese. 
Auf den Vortrag vom 14./16. v. Mts., betreffend die Wiese 
der Küsterschulstelle zu S. wird nach vernommenem Berichte des Amtes 
erwidert, daß die Beschwerde gegen den Amtsbescheid vom 21. August 
d. Is., welcher der Gemeinde die Bestellung eines Teiles der Schulwiese 
als Acker aufgibt, unbegründet ist und deshalb hierdurch verworfen wird. 
Denn nach dem erwähnten Amtsberichte handelt es sich im vor- 
liegenden Falle um eine Fläche von ungefähr 100 Quadratruten der unter 
Nr. 463 der Karte der Dorffeldmark S. gelegenen Wiese, welche nach 
dem Einteilungsregister 13007 CAm — 600 Quadratruten groß und dem 
Schullehrer als solche zur Nutzung überwiesen ist. 
Aber selbst wenn die Annahme der Beschwerdeführer, daß die zur 
Frage stehende Fläche der Schulkompetenz in der Klassentabelle als „Un- 
brauchbar“ aufgeführt sei, zuträfe, so würde dieser Umstand der Gemeinde 
kein Recht zur Verweigerung der Bestellung geben, da die Registrierung 
der einzelnen Teile einer Schulkompetenz überall nicht ohne Weiteres und 
ein für alle Male maßgebend sein kann für die Art der Benutzung dieser 
Teile und die derselben entsprechende Bestellung. 
Der weitere Einwand, daß die fragliche Fläche sich ebenso wie der 
übrige Teil der Wiese zur Wiesennutzung eigne und deswegen von der 
Gemeinde nicht als Acker zu bestellen sei, erledigt sich durch das vom 
Amte eingeholte sachverständige Erachten des Distrikts-Ingenieurs. Nach 
diesem Erachten ist das unter Nr. 163 der Karte gelegene Stück der Kompetenz 
in älterer Zeit zwar als Wiese bonitiert und damals schon wegen ihrer 
allgemein hohen und trockenen Lage in die letzte Wiesenklasse (201—.300) 
eingestellt, der höchst belegene Teil dieser Schulwiese von ungefähr 100 
Quadratruten, um den es sich im vorliegenden Falle handelt, aber infolge 
des im Laufe der Zeit hinuntergegangenen Grundwasserstandes nicht mehr 
als Wiese, sondern als Weide anzusprechen. Solche Weideflächen werden 
aber durch Beackerung auf einige Jahre mit nachfolgender Besamung mit 
Klee und Wiesengräsern gut kultiviert, wie denn auch die unmittelbar 
an das fragliche Stück anstoßenden Wiesen der Büdner ebenso bewirt- 
schaftet werden. 
Entspricht es demnach einer rationellen Wirtschaftoführung, den 
höchstgelegenen Teil der Schulwiese zu S. als Acker zu nutzen, so ist 
damit auch die Verpflichtung der Gemeinde gegeben, diesen Teil als Acker 
zu bestellen, wie dies auch im Frühjahr d. Is geschehen ist. 
267. Reskript des Unterrichts-Ministerium vom 6. Mai 1902 an das 
Amt in W., betr. Nutzung der Schulwiese als Acker. 
Bei Rückgabe der Anschlüsse des Berichts vom 24. v. Ms., betr. 
die Beschwerde des Lehrers zu H. wegen verweigerter Ackerbestellung, wird 
dem Amte das Nachstehende erwidert:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.