Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

——. Mser 4. 
geboren an. .. zu................................................·...... 
ist von Michaelis mbis jetzt Zögling des hiesigen Großherzoglichen 
Lehrerseminars gewesen und hat sich wöhrend dieser Zeit wohl verhalten, auch ein 
solches Maß von Kenntnissen und Fertigkeiten erworben, daß er bei fortwährender 
Treue und bei fortgesetztem Streben nach Vervollkommnung einem Schulamte 
mit Erfolg vorzustehen vermag. Nachdem er die vorschriftsmäßig abgehaltene 
Entlassungsprüfung bestanden hat, erklären wir ihn für anstellungsfähig an den 
evangelisch-lutherischen Volks= und Bürgerschulen des Großherzogtums 
Mecklenburg-Schwerin. 
Befähigt zum Küsterdienst: 
Befähigt zum Organistendienst: 
Befähigt zur Erteilung von Turnunterricht: 
Befähigt zur Erteilung von Zeichenunterricht: 
Bemerknaaaaaaaa. ·...........................,.......... 
  
  
  
Kuxatorium, Direktor und Lehrer des Großherzoglichen 
Tehrerseminars. 
Regierungskommissar. kirchlicher Kommissar. Direktor. 
S. S. S. 
Stpl. 10 N. Muster B. 
Zeugnis der Anstellungsfähigkeit. 
  
geboren am . zu 
hat nach Vorlegung der erforderlichen Zeugnisse an der am d. J. 
vorschriftsmäßig hier abgehaltenen Prüfung für das Lehramt an Volks= und 
Bürgerschulen teilgenommen und ist auf Grund seiner Leistungen in dieser Prüfung 
für anstellungsfähig an den evangelisch-lutherischen Volks= und Bürger- 
schulen des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin erklärt worden. 
Befähigt zum Küsterdienst: 
Befähigt zum Organistendienst: 
Bemerkneeeee 
Neukloster, den.. 
Ruratorium, DZirektor und Tehrer des Grokhersoglichen 
Tehrerseminars. 
  
  
  
  
  
Regierungskommissar. kirchlicher Kommissar. Direktor. 
S. S. S.
	        
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