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h) Deutschland; Gestalt, Achsendrehung und Gradnetz der
Erde.
c) Das übrige Europa; die jährliche Bewegung der Erde,
die Zonen; die fremden Erdteile mit Hervorhebung der
deutschen Kolonien und der Gebiete unserer Mission, und
die Weltmeere.
B. Die Oberabteilung soll durch Erweiterung und hauptsächlich
durch vertiefende Bearbeitung des in der Unterabteilung Ge—
lernten nach Kräften die zu Anfang genannten Ziele des
erdkundlichen Unterrichts erstreben.
In je einem Jahre bewältigt sie:
a) Mecklenburg, Deutschland (Allgemeines),
b) Deutschland (Landschaften, Staaten, Kulturverhältnisse).
c) Die übrigen Erdräume (Kolonien, Missionsgebiete) und
die Grundlehren der Himmelskunde.
Werden beide Abteilungen gemeinsam unterrichtet, so ist der für
die Unterabteilung aufgestellte Lehrgang zugrunde zu legen und es sind
die Grundlehren der Himmelskunde hinzuzunehmen.
II. Die zweiklassige Schule.
& 3. Die zweite Klasse.
Im dritten Schuljahre wird in den Anschauungsstunden derselbe
Stoff durchgearbeitet, der für das dritte Schuljahr der einklassigen Schule
bestimmt ist (Heimatkunde und Mecklenburg).
Ein Vorkursus kann schon in den Anschauungsstunden des zweiten
Winters stattfinden.
§8 4. Die erste Klasse.
Für die erste Klasse gelten dieselben Bestimmungen wie für die
einklassige Schule.
5. Der Geschichtsunterricht.
§ 1. Ziel. Vgl. Nr. 113.
§ 2. Abteilungen.
Im allgemeinen werden, wenn nicht besondere Verhältnisse die
Bildung von zwei Abteilungen fordern, die Kinder der Mittel= und
Oberstufe der einklassigen und sämtliche Kinder der ersten Klasse der
zweiklassigen Schule im Geschichtsunterrichte eine Abteilung bilden.
§ 3. Stoffauswahl und -Verteilung. Vgl. Nr. 113 (doch fehlt der dort
hinter B gemachte Zusatz betr. Dienstschule).