Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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der Neuzeit; Bekanntschaft mit einigen der bedeutendsten neueren vater- 
ländischen Geschichtswerke und mit volkstümlichen Musterdarstellungen; 
Einsicht in die Methode des Faches. 
5. In der Erdkunde: 
Vertrautheit mit den Grundlehren der mathematischen, eingehendere 
Kenntnisse der physischen und politischen Erdkunde; Bekanntschaft mit der 
Plastik der Erdoberfläche; genaue Kenntnis der Länder Europas, besonders 
Deutschlands, auch in kulturgeographischer Hinsicht; Bekanntschaft mit den 
Haupttatsachen der Völkerkunde, der Tier= und Pflanzengeographie, über- 
sichtliche Kenntnis der Geschichte der Emdeckungen und der wichtigsten 
Richtungen des Welthandels, sowie der Beschaffenheit der deutschen Kolonien 
und Schutzgebiete; Vertrautheit mit den Lehrmitteln für den erdkundlichen 
Unterricht, namentlich den vorzüglichsten Atlanten, Wandkarten, Globen, 
Apparaten und Anschauungsbildern; Bekanntschaft mit einigen wichtigen 
wissenschaftlichen Hilfsmitteln für den geographischen Unterricht; Uebung 
im Entwerfen von Kartenskizzen; Einsicht in die Methode des Gegenstandes. 
6. In der Mathematik: 
Kenntnis der allgemeinen Arithmetik bis zum Beweise des bino- 
mischen Lehrsatzes für beliebige Erponenten (einschließlich), der Algebra 
bis zu den Gleichungen dritten Grades (einschließlich), sowie der wichtigsten 
Reihen der algebraischen Analysis; Kenntnis der ebenen Geometrie mit 
Einschluß der Lehre von harmonischen Punkten und Strahlen, Chordalen, 
Aehnlichkeitspunkten und Achsen; Kenntnis der körperlichen Geometrie der 
ebenen Trigonometrie, der Theorie der Maxima und Minima, der analy- 
tischen Geometrie der Ebene in rechtwinkligen Koordinaten bis zu den 
Kegelschnitten einschließlich; Sicherheit im Gebrauche der trigonometrischen 
Tafeln; Einsicht in die Methode — mit Einschluß der des Rechenunterrichtes. 
7. In Botanik und Zoologie: 
Systematische Uebersicht über die Pflanzen= und Tierwelt; Einblick 
in das Leben der Pflanzen und Tiere; auf eigene Anschauung begründete 
Bekanntschaft mit den wichtigsten Familien und Ordnungen der einhei- 
mischen Pflanzen und Tiere sowie mit bemerkenswerten Formen aus 
fremden Ländern; einige Kenntnis der geographischen Verbreitung der 
Pflanzen und Tiere, Bekanntschaft mit Bau und Leben des menschlichen 
Körpers unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitspflege; Be- 
kanntschaft mit den zweckmäßigsten Hilfsmitteln für den Unterricht (Ab- 
bildungen, Nachbildungen, Präparaten usw.), Uebung im Zeichnen von 
Pflanzen- und Tierformen; Kenntnis der neueren volkstümlichen Literatur; 
Einsicht in die Methode des Gegenstandes. 
Bei näherem Eingehen auf einzelne Gebiete ist auf Wünsche der 
Bewerber Rücksicht zu nehmen. 
8. In der Physik und der Chemie nebst Mineralogie: 
Uebersichtliche Kenntnis des ganzen Gebietes der Physik, nähere 
Bekanntschaft mit einzelnen Teilen, bei deren Wahl auf MWünsche der
	        
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