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Nr.
1913 Februar 21. Anschaffung einer Geige 1411
„ Februar 25. Berechnung der Vergütung für Assistenten .184
„ Februar 26. Aenderung des Lehrplans für Domantallandschulen . 142
„ März — Religiöser Memorierstoff . ....143
„ März 27. Holzverkauf . 294
„ Mai 29. Ergänzung der V.O. vom 29. Juni- 1869 . 295
„ Juni 23. Lerüicherungsfreiheit der Küster schullehrer 372
„ Juli 19. Schulbänke 346
„ September 22. Befreiung von der Angestelltenversicherung .. 399
„ Oktober 209. Berechnung der Pflichtstunden bei Vertretungsunterricht 295#
„ November — Inspektionen des Seminardirektors .. . 392
1914 März — Diepensation zu Treiberdiensten in der Ritterschaft . 373
„Aupril 18. Abänderung der V.-O. vom 31. Januar 1912 374
Sachregister.
(Die Zahlen geben die Nummern an, die von 347 bis 374 beziehen sich auf
ritter-
A.
Ablösung von Schul—
leistungen 240, 250;
bestellungsarbeiten:
und Natural-
der Schulacker-
Ablösung ist von
d. Gemeinde zu empfangen 271; zur
Ablösung Gemeindebeschluß erforder-
lich 271; Genehmigung durch das
Amt 271; Ablösung unabhängig von
der Höhe der erzielten Pachtaufkunft
zu regeln 285.
Aborte, Reinigung derselben 99, 363.
Abzugsgräben s. Schulländereien.
Ackerbestellung fs. Schulländereien.
Alter, schulpflichtiges, s. Schulbesuch.
Alterszulagen: Gewährung der Alters-
zulagen 37 1II, 283 1, 290 1, 360 (§ 6);
alljährliche Anzeige der Aemter an
U. Min. 167; in ritter= u. land-
schaftl. Landschulen cingeschulte Do-
manialortschaften zahlen keinen Bei-
irn Aufbringung der A. Z. 359
(8 11).
Anholung der Lehrer u. Assistenten 53,
195, 242; keine Berpflichtung z. An-
holung der Bienenstöcke des Lehrers
218; Transportkosten d. Kühe 23,
A. von außerhalb Mecklenburgs wohn-
haften Lehrern 281.
Anleihen: (Grundsätze über Gewährung
von A. zu Meliorationszwecken 172
Anmeldung der von d. Gemeinde zu
leistenden Arbeiten f. Schulackerbe-
stellung beim Gem. Vorstand 219;
spätestens am Tage vor d. Leistung
255.
und landschaftliche Landschulen.)
Anstellung s Lehrer bezw. Lehrerin.
Assistenten: Dauer d. Assistentenzeit 1;
Anforderung d. Prüfung beim Se-
minar zu Neukloster 24; Kosten der
Oin= und Rückreise der zur Ver-
waltung c. Lehrerstelle abgeordneten
A. hat die Gemeinde zu tragen 195,
384: Höhe d. Reisekostenvergütung
381; Gesuche um Abordnung v. JA.
381; Abordnung geschieht durch d.
Seminardirektor 382, 383; Mel-
dungspflicht beim Prediger 382;
beim Beamten 383; 385; Berechnung
der baren Vergütung 180, 184, 290IV,
386; Vergütung für den Kirchendienst
180, 290 I1V, 389; zeit d. Gehalts-
zahlung 181: Bescheinigungen d.
Prediger z. den Gehaltsquittungen
229; Mitteilung d. Gerichte über
Erhebung von Jivilklagen gegen A.
an d. Seminardirektion 390; von
einem Strafverfahren 390; Inva-
lidenversicherungspflicht 391; jährl.
Insvektion durch den Seminardirektor
A#uiannondersetung ab= u. zuziehender
Lehrer u. Küster: Was zur Teilung
kommt 300; Grundsätze 300; die
Leitung hat der Pastor 300, 302, 313;
der abziehende Lehrer hat d. Amt vom
Tage der Auseinandersetzung zu be-
nachrichtigen 302, 303; die Ausein-
andersetzung muß spätestens einige
Wochen nach dem Abzuge erfolgen
313; bei d. Teilung ist die Verfall-