Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

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Nr. 
1913 Februar 21. Anschaffung einer Geige 1411 
„ Februar 25. Berechnung der Vergütung für Assistenten .184 
„ Februar 26. Aenderung des Lehrplans für Domantallandschulen . 142 
„ März — Religiöser Memorierstoff . ....143 
„ März 27. Holzverkauf . 294 
„ Mai 29. Ergänzung der V.O. vom 29. Juni- 1869 . 295 
„ Juni 23. Lerüicherungsfreiheit der Küster schullehrer 372 
„ Juli 19. Schulbänke 346 
„ September 22. Befreiung von der Angestelltenversicherung .. 399 
„ Oktober 209. Berechnung der Pflichtstunden bei Vertretungsunterricht 295# 
„ November — Inspektionen des Seminardirektors .. . 392 
1914 März — Diepensation zu Treiberdiensten in der Ritterschaft . 373 
„Aupril 18. Abänderung der V.-O. vom 31. Januar 1912 374 
Sachregister. 
(Die Zahlen geben die Nummern an, die von 347 bis 374 beziehen sich auf 
ritter- 
A. 
Ablösung von Schul— 
leistungen 240, 250; 
bestellungsarbeiten: 
und Natural- 
der Schulacker- 
Ablösung ist von 
d. Gemeinde zu empfangen 271; zur 
Ablösung Gemeindebeschluß erforder- 
lich 271; Genehmigung durch das 
Amt 271; Ablösung unabhängig von 
der Höhe der erzielten Pachtaufkunft 
zu regeln 285. 
Aborte, Reinigung derselben 99, 363. 
Abzugsgräben s. Schulländereien. 
Ackerbestellung fs. Schulländereien. 
Alter, schulpflichtiges, s. Schulbesuch. 
Alterszulagen: Gewährung der Alters- 
zulagen 37 1II, 283 1, 290 1, 360 (§ 6); 
alljährliche Anzeige der Aemter an 
U. Min. 167; in ritter= u. land- 
schaftl. Landschulen cingeschulte Do- 
manialortschaften zahlen keinen Bei- 
irn Aufbringung der A. Z. 359 
(8 11). 
Anholung der Lehrer u. Assistenten 53, 
195, 242; keine Berpflichtung z. An- 
holung der Bienenstöcke des Lehrers 
218; Transportkosten d. Kühe 23, 
A. von außerhalb Mecklenburgs wohn- 
haften Lehrern 281. 
Anleihen: (Grundsätze über Gewährung 
von A. zu Meliorationszwecken 172 
Anmeldung der von d. Gemeinde zu 
leistenden Arbeiten f. Schulackerbe- 
stellung beim Gem. Vorstand 219; 
spätestens am Tage vor d. Leistung 
255. 
  
und landschaftliche Landschulen.) 
Anstellung s Lehrer bezw. Lehrerin. 
Assistenten: Dauer d. Assistentenzeit 1; 
Anforderung d. Prüfung beim Se- 
minar zu Neukloster 24; Kosten der 
Oin= und Rückreise der zur Ver- 
waltung c. Lehrerstelle abgeordneten 
A. hat die Gemeinde zu tragen 195, 
384: Höhe d. Reisekostenvergütung 
381; Gesuche um Abordnung v. JA. 
381; Abordnung geschieht durch d. 
Seminardirektor 382, 383; Mel- 
dungspflicht beim Prediger 382; 
beim Beamten 383; 385; Berechnung 
der baren Vergütung 180, 184, 290IV, 
386; Vergütung für den Kirchendienst 
180, 290 I1V, 389; zeit d. Gehalts- 
zahlung 181: Bescheinigungen d. 
Prediger z. den Gehaltsquittungen 
229; Mitteilung d. Gerichte über 
Erhebung von Jivilklagen gegen A. 
an d. Seminardirektion 390; von 
einem Strafverfahren 390; Inva- 
lidenversicherungspflicht 391; jährl. 
Insvektion durch den Seminardirektor 
A#uiannondersetung ab= u. zuziehender 
Lehrer u. Küster: Was zur Teilung 
kommt 300; Grundsätze 300; die 
Leitung hat der Pastor 300, 302, 313; 
der abziehende Lehrer hat d. Amt vom 
Tage der Auseinandersetzung zu be- 
nachrichtigen 302, 303; die Ausein- 
andersetzung muß spätestens einige 
Wochen nach dem Abzuge erfolgen 
313; bei d. Teilung ist die Verfall-