versäumnisse 124, 864; d. Kinderlehre
132, 364; wenn den Dienstkindern
keine von der Schlasstätte der er-
wachsenen Dienstboten getrennte
Schlafstätte angewiesen ist 132; Be-
nachrichtigung d. zuständigen Pre-
digers 124; Kinder, die ohne Er-
laubnis i. d. Dienst gehen, sind i.
Verwaltungswege den Eltern zurück-
zubringen 124; Schultage u. Schul-
zeit 132, 364; Prüfungen 132, 350),
364; Befreiung der Mädchen vom
Handarbeitsunterricht 154, 158; Ver-
weigerung der Diensterlaubnis 132;
Rückgabe d. Dienstscheins 132; Be-
ziehung von Formularen zu Dienst-
scheinen u. Reversen von den Aem-
tern 178.
Dienstvergehen nicht richterl. landes-
herrlicher Beamter 299.
Dienstzeit: Berechnung derselben bei
Gewährung von Zulagen 37 II, 2831,
290 VI, 360 |I.
Dispensation zur Kartoffelernte 357.
Dioziplin s. Schulzucht.
Disziplinarverfahren gegen nicht richterl.
landesherrl. Beamte 292.
Domanialhauptschulkassen: Rev. V. O.,
betr. Dom. H. S. 179; Bezug von
Formularen 170; Bestreitung der
Kosten f. Formulare zu Dienstscheinen
u. Reversen 178; zahlt die Hälfte
der Vers. Beiträge der Industrie-
lehrerinnen z. Angestellten Vers. 163;
zur Invaliditäts Vers. 161; keine
Sonderrechnung über Zahlungen z.
Angest. Vers. 164; Erteilung v. Aus-
gabe Belägen bedarf es nicht 164;
Kapitalien von angesammelten Ver-
mögen d. Amtsschulkassen sind nicht
z. Dom. H. S. abzuführen 176;
grundherrschaftl. Baukosten sind nicht
"i§:J° die Dom. H. S. zu übernehmen
77.
Dotation 185; i. übrigen s. Schullän-
dereien.
E.
Einschulung ritterschaftl. Ortschaften in
Dom. Landschulen zulässig 11; Ver-
teilung der Schullasten 59, 60, 74,
359;: s. Schulverbände.
Erdkunde s. Unterricht.
Erzieherinnen s. Hauslehrerinnen.
Ertraneer, Prüfung beim Seminar zu
Neukloster 11 B; beim Seminar zu
Lübtheen 12 B.
Feuerung: Was gewährt wird 259, 300|.:
Art, Beschaffenheit und Maß des
535
–.
Holzes 259; Anfuhr, Auf= u. Abladen
53,227,3601; Aufsetzen u. Wegbringen
53, 193, Wegbringen d. F. 3601;
Oau= und Bereitelohn 53, 195, der
Höfe 208; Anfuhr des Wadelholzes
236; des auf dem Kegel geworbenen
Holzes 227; Deputat ist auch bei zeit-
weiser Nichtbesetzung e. Schulstelle zu
liesern 174; Schulholz ist spätestens
im Frühjahr zu schlagen 190; An-
weisung desselben 262; nach erfolgter
Anweisung hat die Forst f. die Voll-
ständigkeit Garantie nicht zu über-
nehmen 230; Deputat an 2. unver-
heiratete Lehrer 220; Veräußerung
des ersparten Deputats 244, 291;
Torfdeputat 253; Umrechnung in
HOolz 259; zur Umwandlung Zu-
stimmung d. Finanz-Ministerium
260; Vorauslieferung des Brennholz=
deputats 262; Zerkleinerung des
Holzes hat alljährlich bis zum 1. Juli
zu erfolgen 260; keine Verpflichtung
d. Gutsobrigkeit z. Holzzerkleinerung
:!363: Erstattung der Zerkleinerungs.
kosten bei Neubesetzung e. Schuflstelle
200; Berechnung dieser Vergütung
209; bei Nichtbesetzung e. Schulstelle
erfolgt Zerkleinerung unter Aufsicht
d. Schulvorsteher 269; als Deputat-
holz ist nur grünes, frisch aufbereitetes
Holz abzugeden 270 wann bei Nicht-
besetzung der Stelle e. unverheirateten
Lehrero dem 1. Lehrer das Deputat
gebührt 274; Empfangsbescheinigung
274; bei Verwaltung unhbesetzter
Schulstellen durch e. Assistenten ge-
bührt Ueberschuß d. Amtsschulkasse
270; F. Deputat d. Industrielehrerinnen
s. Industrieschulen.
Ferien: 76, 79, 92, 132, 361.
Formulare: 125, 129, 170.
Fortbildungsschulen, ländliche, 165;
Arbeitshefte für die F.schulen 166.
Fuhren zur Mühle 53; zum Arzte nicht
Fuhrentschädigung d. Schulinspektors
bei Schlichtung v. Beschwerden der
Eltern über Bestrafung der Kinder
98; der Pastoren bei Einführung c.
Landschullehrers 104, 105; der In-
dustrielehrerinnen 162.
Futterung der Kühe auf dem Hofe 243.
Garten s. Schulländereien.
Gebäude s. Schulgebäude.
Gehalt der Lehrer u. Lehrerinnen (.
Diensteinkommen; der Assistenten s.
Assistenten.