Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

versäumnisse 124, 864; d. Kinderlehre 
132, 364; wenn den Dienstkindern 
keine von der Schlasstätte der er- 
wachsenen Dienstboten getrennte 
Schlafstätte angewiesen ist 132; Be- 
nachrichtigung d. zuständigen Pre- 
digers 124; Kinder, die ohne Er- 
laubnis i. d. Dienst gehen, sind i. 
Verwaltungswege den Eltern zurück- 
zubringen 124; Schultage u. Schul- 
zeit 132, 364; Prüfungen 132, 350), 
364; Befreiung der Mädchen vom 
Handarbeitsunterricht 154, 158; Ver- 
weigerung der Diensterlaubnis 132; 
Rückgabe d. Dienstscheins 132; Be- 
ziehung von Formularen zu Dienst- 
scheinen u. Reversen von den Aem- 
tern 178. 
Dienstvergehen nicht richterl. landes- 
herrlicher Beamter 299. 
Dienstzeit: Berechnung derselben bei 
Gewährung von Zulagen 37 II, 2831, 
290 VI, 360 |I. 
Dispensation zur Kartoffelernte 357. 
Dioziplin s. Schulzucht. 
Disziplinarverfahren gegen nicht richterl. 
landesherrl. Beamte 292. 
Domanialhauptschulkassen: Rev. V. O., 
betr. Dom. H. S. 179; Bezug von 
Formularen 170; Bestreitung der 
Kosten f. Formulare zu Dienstscheinen 
u. Reversen 178; zahlt die Hälfte 
der Vers. Beiträge der Industrie- 
lehrerinnen z. Angestellten Vers. 163; 
zur Invaliditäts Vers. 161; keine 
Sonderrechnung über Zahlungen z. 
Angest. Vers. 164; Erteilung v. Aus- 
gabe Belägen bedarf es nicht 164; 
Kapitalien von angesammelten Ver- 
mögen d. Amtsschulkassen sind nicht 
z. Dom. H. S. abzuführen 176; 
grundherrschaftl. Baukosten sind nicht 
"i§:J° die Dom. H. S. zu übernehmen 
77. 
Dotation 185; i. übrigen s. Schullän- 
dereien. 
E. 
Einschulung ritterschaftl. Ortschaften in 
Dom. Landschulen zulässig 11; Ver- 
teilung der Schullasten 59, 60, 74, 
359;: s. Schulverbände. 
Erdkunde s. Unterricht. 
Erzieherinnen s. Hauslehrerinnen. 
Ertraneer, Prüfung beim Seminar zu 
Neukloster 11 B; beim Seminar zu 
Lübtheen 12 B. 
Feuerung: Was gewährt wird 259, 300|.: 
Art, Beschaffenheit und Maß des 
535 
  
–. 
Holzes 259; Anfuhr, Auf= u. Abladen 
53,227,3601; Aufsetzen u. Wegbringen 
53, 193, Wegbringen d. F. 3601; 
Oau= und Bereitelohn 53, 195, der 
Höfe 208; Anfuhr des Wadelholzes 
236; des auf dem Kegel geworbenen 
Holzes 227; Deputat ist auch bei zeit- 
weiser Nichtbesetzung e. Schulstelle zu 
liesern 174; Schulholz ist spätestens 
im Frühjahr zu schlagen 190; An- 
weisung desselben 262; nach erfolgter 
Anweisung hat die Forst f. die Voll- 
ständigkeit Garantie nicht zu über- 
nehmen 230; Deputat an 2. unver- 
heiratete Lehrer 220; Veräußerung 
des ersparten Deputats 244, 291; 
Torfdeputat 253; Umrechnung in 
HOolz 259; zur Umwandlung Zu- 
stimmung d. Finanz-Ministerium 
260; Vorauslieferung des Brennholz= 
deputats 262; Zerkleinerung des 
Holzes hat alljährlich bis zum 1. Juli 
zu erfolgen 260; keine Verpflichtung 
d. Gutsobrigkeit z. Holzzerkleinerung 
:!363: Erstattung der Zerkleinerungs. 
kosten bei Neubesetzung e. Schuflstelle 
200; Berechnung dieser Vergütung 
209; bei Nichtbesetzung e. Schulstelle 
erfolgt Zerkleinerung unter Aufsicht 
d. Schulvorsteher 269; als Deputat- 
holz ist nur grünes, frisch aufbereitetes 
Holz abzugeden 270 wann bei Nicht- 
besetzung der Stelle e. unverheirateten 
Lehrero dem 1. Lehrer das Deputat 
gebührt 274; Empfangsbescheinigung 
274; bei Verwaltung unhbesetzter 
Schulstellen durch e. Assistenten ge- 
bührt Ueberschuß d. Amtsschulkasse 
270; F. Deputat d. Industrielehrerinnen 
s. Industrieschulen. 
Ferien: 76, 79, 92, 132, 361. 
Formulare: 125, 129, 170. 
Fortbildungsschulen, ländliche, 165; 
Arbeitshefte für die F.schulen 166. 
Fuhren zur Mühle 53; zum Arzte nicht 
Fuhrentschädigung d. Schulinspektors 
bei Schlichtung v. Beschwerden der 
Eltern über Bestrafung der Kinder 
98; der Pastoren bei Einführung c. 
Landschullehrers 104, 105; der In- 
dustrielehrerinnen 162. 
Futterung der Kühe auf dem Hofe 243. 
Garten s. Schulländereien. 
Gebäude s. Schulgebäude. 
Gehalt der Lehrer u. Lehrerinnen (. 
Diensteinkommen; der Assistenten s. 
Assistenten.
	        
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