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Bestellungspflicht 255; bei nicht recht-
zeitiger Ausführung der Arbeit kann
diese auf Kosten d. Säumigen v. Ge-
meindevorstande ausgeführt werden
255; Hofpächter kann nur vom Amte,
nicht v. Gemeindevorstande zur Er-
süllung s. Pflichten angehalten werden
245; Abfuhr des Dungs 210, 213;
Art und Menge 257; des Kompostes
209, 210, 213, 222, 247, 286; seine
Menge 217; des künstlichen Düngers
222; Abfahren des zur Bedeckung des
Düngers verwandten Sandes 286;
Bestellung des Weidcäquivalents 210,
217; Bestellung e. Teils d. Schul-
wiese als Acker liegt der Gemeinde
ob 266, 267; desgl. des Gartenlandes
als Acker 286; Einebnung d. Ackers
mit Hacke und Spaten keine Pflicht
d. Gemeinde 225; Bearbeitung des
Ackers mit Schälpflug u. Haken 245;
Reinigung von Quäken 216; Eggen
u. Walzen d. Schulwiesen durch die
Gemeinden 275; Bestellung d. Kar-
toffelackers 206; Eggen desselben vor
dem Haken 238; Eaggen des be-
pflanzten Kartoffelackers 278; Aus-
pflanzen, Behacken u. Aufnehmen d.
Kartoffeln 53, 193; Abfuhr u. Ein-
flanzen d. Saatkartoffeln keine Pflicht
d. Gemeinden 231; Einfahren der
Kartoffelernte 211; der Rüben und
Wrucken 235; Auf= u. Abladen d.
Kartoffelernte 282, 289; Einmieten
d. Kartoffeln u. Runkelrüben 276;
volle Kartoffelsäcke dürfen von Schwere
u. Größe das übliche Maß nicht über-
schreiten 289; Nachharken 239; Auf-
laden, Einfahren u. Abladen d. Ge-
treides 53, 193; Mähen, Binden,
Hocken u. Ausdreschen des Korns hat
d. Lehrer zu besorgen 53, 193; Ein-
bringen des Korns ins Fach 212,
216; keine Verpflichtung d. Gemeinden
nach d. Kornausdrusch das Stroh in
Mieten zu setzen 287; ebensowenig
das Getreide aus der Miete in die
Scheune zu bringen 287; Werben
des Heues, Binden pp. 53, 193, 237;
Hinaustragen des Heues aus der
Wiese 237; keine Verpflichtung der
Gutsherrschaft z. Abstaken d. Heues
auf den Heuboden d. Küsters 361;
Gartenbestellung 53; 193; Scen,
Reinigen u. Bearbeiten des Flachses
53,193; Wegnahme u. Neuanpflanzung
von Obstbäumen 219; Fällen von
Nutzholzbäumen 219; Entschädigung
bei Mißernte 189; Schulländereien
der Küster= u. Organistenstellen 204.
Verpachtung der Schullände-
reien: Grundsätze u. Bedingungen
258, 261; Muster zu Pachtverträgen
264; Ermittelung d. Nutzungswertes
272, 273, 281; Anleitung f. d. Neu-
einschätzung d. Schulländereien 281
(S. 306 ff.); Verpachtung d. Küster-
ländereien: Bedingungen 378; Muster
zu einem Pachtvertrag 378 — Anl.
Schulackerbestellungsarbeiten, Ab-
lösung 271; Empfang der Ablösungs-
summe 271; zur Gültigkeit d. Ab-
lösung ist förmlicher Gemeindebeschluß,
der der Genehmigung des Minist.
unterliegt, erforderlich 271; Ablösung
ist unabhängig von der Höhe der
Pachtauffunft zu regeln 285; Ab-
lösung d. unentgeltlichen Bestellungs-
oelicht zwischen Lehrer u. Gemeinde
2905
Schullasten: Verteilung derselben 59;
Verhältnis der Pachthöfe zu den-
selben 59; der etwa eingeschulten
Rittergüter 60; Ablösung d. Schul-
lasten 210. Schullasten bei den ritter-
u. landschaftl. Landschulen 359.
Schulsteuer: Satzung f. Erhebung der-
selben 179; Steuersätze, Berechnung
d. Beiträge, Voraussetzung d. Steuer-
pflicht, Befreiungen 179; Abände-
rungen 182; Steuerfreiheit d. Geist-
lichen erstreckt sich nicht auf das Ein-
kommen aus der Pfarrhilfskasse 183;
kirchlicher Voraus 183.
Schulstrafgelder s. Schulversäumnisse.
Schulstube s. Schulgebäude.
Schulverbände: Aufnahme ritterschaftl.
Schulen i. Dom.-Ortsschulen zulässig
44; desgl. Domanialschulen in ritter-
u. landschaftl. Landschulen 359 (§ 13);
Auflösung d. Schulverbandes bei
Neugründung e. Schule infolge
Ueberfüllung 17; das Amt hat den
von jeder Gemeinde zu übernehmen-
den Anteil an d. Schullasten festzu-
stellen 53 (§ 8); Grundsätze f. Ver-
teilung d. Schullasten 59, 60, 7,
359; Beihülfen beim Ausscheiden e.
Ortschaft aus d. S.-V. 53; Ermitte-
lung der Abfindung 73; von jeder
Gründung, Veränderung d. Um-
fanges u. Auflösung e. S.-V. ist
dem U.-Min. binnen 1 Monat An-
zeige zu erstatten 359 (§ 15).
Schulversäumnisse: 93, 97; eines halben
Tages 101; unentschuldigte Ver-