Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Seite 
Texrt- und Druckfehlerberichtigungen. 
5 Nr. 3 ist statt: Vgl. Nr. 19 zu lesen: Vgl. Nr. 16, 20, 21. 
5 Nr. 3 § 1 ist der Zusatz zu machen: Vgl. Nr. 20. 
9 § 17“ ist statt: Nr. 17 zu lesen: Nr. 6. 
9 § 21 ist der Zusatz zu machen: Vgl. Nr. 21. 
16 Nr. 9 ist der Zusatz zu machen: Vgl. Nr. 10. 
19 Zeile 1 von oben ist statt: Nr. 20 und 24 zu lesen: 22 und 26. 
22 §5 77 ist der Zusatz zu machen: Vgl. Nr. 22. 
24 § 9 Ziffer 4 Abs. 2 ist der Zusatz zu machen: Vgl. Nr. 22. 
30 § 7 Ziffer 1 ist der Zusatz zu machen: Vgl. Nr. 23. 
32 Ziffer 4 Abs. 2 ist der Zusatz zu machen: Vgl. Nr. 23. 
37 § 14 ist der Zusatz zu machen: Vgl. Nr. 15. 
113 Zeile 4 von oben ist statt: blos zu lesen: bloß. 
148 Nr. 99 ist statt: 10. November zu lesen: 19. November. 
154 oben ist zu streichen: II. Schulunterricht. 
173 Zeile 17 von oben ist statt: Einineins zu lesen: Einsineins. 
225 Zeile 6 von oben ist statt: Forbildungsschulen zu lesen: Fort- 
bildungsschulen. 
268 Zeile 9 von unten ist statt: auf zu lesen: auch. 
338 Zeile 11 von unten ist statt: 1969 zu lesen: 1869. 
384 Nr. 327 ist statt: Staatskosten zu lesen: Saatkosten. 
427 Zeile 9 von unten ist statt: in der zu lesen: in die. 
464 Ziffer 5 viertletzte Zeile ist statt: Beitrag zu lesen: Betrag. 
503 Zeile 4 von unten ist statt: seine eigene zu lesen: seine eigenen. 
505 ist zu streichen: XV. Schulassistenten. 
523 Zeile 15 von oben ist statt: haben zu lesen: habe.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.