Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

Wortbildungslehre verarbeitet worden sein. Für die nötige Sicherheit 
im Zerlegen von Sätzen muß durch längeres Ueben gesorgt sein. 
Endlich müssen die Prüflinge Klarheit über die Ziele des Unter- 
richts im Sprechen. Lesen und Schreiben und über ein zweckmäßiges 
Verfahren zur Erreichung dieser Ziele besitzen. 
III. Mathematik. 
A. Rechnen. 
I. Rechnen mit ganzen und gebrochenen Zahlen und bürgerliche Rech- 
nungsarten. Vergl. Genau u. Tüffers, Rechenbuch für Lehrer- 
seminare, 1. Bd. Gotha, E. F. Thienemanns Verlag. 
II. Allgemeine Arithmetik. Vergl. „Allgemeine Arithmetik in ihrer Be- 
ziehung zum praktischen Rechnen“ von Karl Lembcke. Verlag von 
Hinstorff, Wismar. 
III. Raumberechnung. 
1. Längenberechnung an gerad= und krummlinigen Flächen: Berech- 
nung des Umfangs aus den Seiten oder Ausdehnungen und 
umgekehrt; 
Flächenberechnung: Berechnung des Inhalts aus den Ausdehnungen 
und umgekehrt; 
3. Körperberechnung: 
a) Körperflächen: Berechnung der Um= und Oberfläche der Körper 
aus den Ausdehnungen und umgekehrt, 
b) Körperinhalt: Berechnung des Inhalts der Körper aus den 
Tusdehnungen, und umgekehrt; 
4. Fertigkeit in der Lösung solcher Aufgaben aus der Raumberechnung, 
die sich auf Lehrsätze aus der Größenvergleichung und Aehnlichkeit 
der Flächen und Körper stützen. 
Bem. Die Prüflinge müssen auch die räumlichen Gebilde 
beschreiben und die den Berechnungen zugrunde liegenden Formeln 
entwickeln können. 
IV. Methodik. Kenntnis der methodischen Behandlung der Aufgaben im 
Zahlenraum 1— 100. 
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B. Geometrie. 
Die Prüflinge müssen wissen und beweisen können: Die Sätze von 
den Linien und Winkeln, die Kongruenzsätze der Dreiecke, die Lehrsätze 
über die Beziehung zwischen Seiten und Winkeln des Dreiecks, die Sätze 
von den Vierecken (besonders von den Parallelogrammen), von den Poly- 
gonen, von der Inhaltsgleichheit bei Dreiecken und Parallelogrammen 
und die wichtigsten Lehrsätze vom Kreise; auch müssen sie den gesamten 
Stoff in Konstruktionsaufgaben anzuwenden verstehen. (Vergl. 1.—6. 
Abschnitt im Lehrbuch der Elementar-Mathematik von Dr. Th. Wittstein. 
1. Band. 2. Abt.: Planimetrie.)
	        
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