Full text: Mecklenburgische Schulgesetzsammlung.

J. 
II. 
III. 
II. 
— 56 — 
IV. Naturgeschichte. 
A. Zoologie. 
Wirbeltiere: 
1. Klasse. Säugetiere. Aus jeder Ordnung 1 bis 4 Gattungen mit 
je 2 bis 4 Arten. 
2. Klasse. Vögel. Aus den bekannteren Familien der 8 Ordnungen 
die bekannteren Gattungen mit den entsprechenden Arten. 
Die Familien sind zu Ordnungen und diese zur Klasse 
zusammenzuschließen. 
3. Klasse. Reptilien. Aus jeder Ordnung 1 bis 3 Arten. 
4. Klasse. Amphibien. Aus jeder Ordnung 2 bis 4 Arten. 
5. Klasse. Fische. Aus jeder Ordnung 1 bis 3 Arten. 
Wirbellose Tiere: 
3. Kreis. Weichtiere. Aus der 3. Klasse (Schnecken) und der 4. Klasse 
(Muscheln) je 1 bis 4 Arten. 
4. Kreis. Gliederfüßer. 
1. Klasse. Insekten. Aus jeder Ordnung 3 bis 5 Arten. 
2. Klasse. Tausendfüßer. 1 bis 3 Arten. 
3. Klasse. Spinnentiere. 1 bis 3 Arten. 
4. Klasse. Krustentiere. 1 bis 3 Arten. 
5. Kreis. Würmer. Aus jeder Klasse 2 bis 5 Arten. 
Von den Hauptvertretern der systematischen Gruppen 
müssen die biologischen Einzelbeschreibungen den Prüflingen 
gegenwärtig sein, und sie müssen zeigen können, daß sie 
eigene Naturbeobachtung getrieben haben. 
Gründliche Kenntnis der Anatomie und Physiologie des Menschen. 
B. Botanikk. 
Morphologie. Genaue Kenntnis der Stengel= Blatt-, Blüten= und 
Fruchtformen. Besonderes Gewicht wird auf den ursechlichen Zu- 
sammenhang zwischen der Beschaffenheit und der Verrichtung der 
Organe gelegt. 
Kenntnis der Kreise und Klassen des natürlichen Systems von Braun. 
Einordnung der wichtigsten Familien (Hahnenfußgewächse, Kreuzblüter, 
Schmetterlingsblüter usw.) in dies System. Kenntnis der bekannteren 
Arten aus den wichtigsten Familien (z. B. aus der Familie Nacht- 
schatten: Kartoffel, schwarzer Nachtschatten, Stechapfel, Tabak). Die 
Prüflinge müssen vor allem mit den Zweckmäßigkeitseinrichtungen für 
das Leben der Pflanzen vertraut sein. 
V. Weltgeschichte. 
Verlangt wird: 
. Was J. C. Andrä, Grundriß der Geschichte für höhere Schulen, in 
der 26. (25.) Auflage bietet, mit Ausnahme des in eckige Klammern 
Gefaßten und folgender Abschnitte: §§ 4, 112 u. 3, 326, 382b, 40, 
424, 46, 482, 51—53, 56a, 572, 592, 65, 752, 812, 841c, 902,
	        
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