Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Braunschweig.

98 B. Verwaltungsrecht. 
Der Handel mit Giften ist ebenfalls von behörd- 
licher Genehmigung und Aufsicht abhängig!, während 
betreffs der Drogen- und ähnlicher Geschäfte nur 
die Pflicht, sich Besichtigungen durch den Physikus oder 
andere Sachverständige gefallen zu lassen, gesetzlich 
eingeführt ist?. Der Verkehr mit Geheimmitteln ist 
besonderen Einschränkungen unterworfen; die öffentliche 
Ankündigung oder Anpreisung ist bei manchen Geheim- 
mitteln verboten®. 
Über die Herstellung, Lagerung, Verwendung und 
Veräußerung von Sprengstoffen, Mineralölen, 
Azetylen und Karbid sind in Ergänzung der Reichs- 
gesetze Sicherheitsvorschriften erlassen. Eine ausführ- 
liche Darstellung, auf die hier aus räumlichen BRück- 
sichten verzichtet werden muß, gibt Langerfeldt („Der 
Gemeindevorsteher“), 3. Aufl. S. 77 £. 
Eine ausführliche Regelung ist für die Anlegung und 
den Betrieb von Dampfkesseln und Dampffässern*! 
gegeben: zuständig für die behördliche Genehmigung Ist 
die Kreis-(Polizei)-Direktion, bei Bergwerken u. dgl. die 
Kammer, Direktion der Bergwerke. Auch die fortdauernde 
Überwachung derartiger Anlagen ist vorgeschrieben. 
Bewegliche Kessel(Lokomobilen, Dampfwalzen, -Pflüge, 
-Pumpen, Straßenlokomotiven u. dgl.) dürfen in den ein- 
zelnen Gemeindebezirken nur nach vorheriger Genehmi- 
gung der Ortspolizeibehörde in Betrieb gesetzt werden; 
dabei ist die allgemeine Genehmigungsurkunde und das 
Überwachungsbuch vorzuzeigen. 
Eine ähnliche behördliche Zulassung wie bei Dampf- 
kesseln wird bei Aufzügen (Fahrstühlen) gefordert, deren 
  
! Gesetz Nr. 35 vom 9. Juni 1895, vgl. Nr. 17 vom 
9. März 1906. Zuständig für die Erlaubniserteilung ist 
wie in ähnlichen Fällen die Kreis(Polizei-)direktion. Gegen 
die Versagung ist Klage beim Verwaltungsgerichtshof 
gegeben. 
” Gesetz Nr. 638 vom 26. Nov. 1896, vgl. Nr. 17 vom 
20. Mai 1897. 
® Näheres vgl. im Gesetz Nr. 11 vom 10. Dez. 1905 
und Nr. 54 vom 22. Okt. 1907. 
* Gesetz Nr. 17 vom 4. April 1902, vgl. Nr. 26 vom 
21. Juni 1902, Nr. 22 vom 15. April 19038, Nr. 37 vom 
15. Juni 1904,
	        
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