Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Braunschweig.

136 B. Verwaltungsrecht. 
Schulden oder des Grundkapitals, zur Verbesserung oder 
Geschäftserweiterung sowie zur Bildung von Reserve- 
fonds verwendeten Beträge, jedoch nach Abzug von :3"/2°o 
des eingezahlten Aktienkapitals!. 
Als besondere Vergünstigungen sind folgende 
zu nennen: Für jedes nicht selbständig zu veranlagende 
Familienmitglied unter 14 Jahren wird, ohne daß es 
eines ausdrücklichen Antrages bedarf, von dem 
steuerpflichtigen Einkommen des Haushaltungsvorstan.es, 
wenn dies den Betrag von 3000 M. nicht übersteigt, der 
Betrag vou 50 M. in Abzug gebracht; beim Vorhanden- 
sein von drei oder mehr Familienmitgliedern dieser Art 
findet auf jeden Fall eine Ermäßigung um eine Stufe 
statt?®. Für Steuerpflichtige mit einem Einkommen von 
nicht mehr als 9500 M. ist es gestattet, bei der Veran- 
lagung besondere die Leistungsfähigkeit wesentlich bec- 
einträchtigende wirtschaftliche Verhältnisse (außergewöhn- 
liche Belastungen durch Unterhalt und Erziehung der 
Kinder, Verpflichtung zum Unterhalt mittelloser An- 
gehöriger, andauernde Krankheit, Verschuldung und be- 
sondere Unglücksfälle) in der Art zu berücksichtigen, daß 
eine Ermäßigung der vorgeschriebenen Steuersätze um 
höchstens drei Stufen gewährt wird. Die veranlagte 
Steuer ist nicht zu erheben von den Unteroffizieren und 
Mannschaften des Beurlaubtenstandes, die mit einem Ein- 
kommen von nicht mehr als 3000 M. veranlagt sind, für 
diejenigen Monate, in denen sie sich im aktiven Dienste 
befinden. Wird nachgewiesen, daß während des laufen- 
den Steuerjahres durch Wegfall einer Einnahmequelle 
oder durch außergewöhnliche Unglücksfälle das Ein- 
kommen eines Steuerpflichtigen um mehr als den vierten 
Teil vermindert worden ist, so kann vom Beginn des auf 
den Eintritt der Einkommensverminderung folgenden 
Monats ab eine dem verbliebenen Einkommen ent- 
sprechende Ermäßigung der Einkommensteuer bean- 
sprucht werden. Im übrigen tritt innerhalb des Steuer- 
jahres eine Veränderung in den Steuerrollen nur ein, 
  
' Bei der Veranlagung zur Gemeinde-Einkommen- 
steuer kann dieser Prozentsatz dagegen mit herangezogen 
werden. 
. Diese Vergünstigung gilt auch für die Gemeinde- 
Einkommensteuer.
	        
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