Full text: Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Braunschweig.

Abschn. V. Verwalt. der geistl. u. Schul-Angel. 189 
vorragen, können nebst den bei ihnen angestellten Lehrern, 
abgesehen von der Überwachung des evangelisch-luthe- 
rischen Unterrichts, für die das Konsistorium nach wie 
vor zuständig bleibt, ebenfalls der Oberschulkommission 
unterstellt werden. Dies ist bei der von der Stadt Braun- 
schweig errichteten Oberrealschuie und Realschule sowie 
bei verschiedenen anderen höheren Lehranstalten ge- 
schehen. — Die Oberschulkommission besteht unter dem 
Vorsitz des stimmführenden Mitgliedes des Staatsmini- 
steriums, das mit der Abteilung für geistliche und Schul- 
sachen betraut ist, aus einer Anzahl stimmführender 
ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder. Ihre Tätig- 
keit erstreckt sich auf die sämtlichen inneren und äußeren 
Angelegenheiten der höheren Lehranstalten. Sie hat deren 
(edeihen nach Kräften zu sichern und zu fördern, indem 
sie dafür sorgt, daß die geeigneten Lehrkräfte vollständig 
zur Verfügung stehen, daß die für die Unterrichtszwecke 
bestimmten Gebäude, baulichen Einrichtungen, Lehrmittel 
u. dgl. in ausreichendem Maße und in ordnungsmäßigem 
Zustande vorhanden sind, sowie daß von den ihr unter- 
stellten Behörden und Beamten (Gymnasialkuratorien, 
Schulvorständen, Direktoren usw.) bei ihrer weltlichen 
Wirksamkeit die erlassenen Vorschriften genau befolgt 
werden. Sie fordert, um von dem Zustande der Anstalten 
fortgesetzt genügende Kunde zu haben, regelmäßige Be- 
richte darüber ein und läßt von Zeit zu Zeit durch ihre 
Mitglieder die Anstalten nach Bedarf aufsuchen und 
innerhalb wie außerhalb der Unterrichtsstunden besich- 
tigen. Sie verfügt und entscheidet innerhalb ihres welt- 
lichen Wirkungskreises selbständig, soweit es sich nicht 
um Gegenstände handelt, die nach gesetzlicher Vor- 
schrift der Entschließung des Landesfürsten oder des 
Staatsministeriums unterstellt werden müssen. Sie ist die 
Disziplinarbehörde für alle bei den Gymnasien angestellten 
Direktoren, Lehrer, Hilfs- und Unterbeamte.
	        
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