Beitritt Oldenburgs zum Vertrag vom 7. September. Unterredung mit Graf Platen. 187
kommens von seiten Österreichs aber daräuf verzichten müßten, ihn zu wiederholen. Abzuwarten
möchte dann sein, ob die Rückwirkung, welche das dringende Verlangen der Mittelstaaten
nach einer Verständigung auf das hiesige Kabinett üben würde, stark genug ist, um
die Haltung des letzteren zu modifizieren.
Noch bemerke ich g., daß in den hiesigen Akten kein Konzept dieses Berichts bleibt, da
die Kürze der Zeit bis zum Abgang des englischen Kuriers keine Abschrift zu nehmen gestattet.
173. Privatschreiben an Minister v. Manteuffel.
(Elgenhãndig.) Wien, 18. und 19. Juni 1852.
E. E. geehrtes Schreiben vom 14.¹) habe ich vorgestern durch den Überbringer dieses
richtig erhalten. Ich würde von Hause aus kein Bedenken getragen haben, den diesseitigen
Wünschen in Bezug auf die Aushändigung des Schreibens Sr. M. des Königs zu genügen,
wenn nicht ein gewisser Mangel an Entgegenkommen mich genöthigt hätte, auch meinerseits
jeden Anschein von Empressement zu vermeiden, und ich zweifle nicht, daß ich in E. E. Sinne
gehandelt habe, wenn ich, auch ohne Eingang fernerer Weisungen abzuwarten, das ah.
Schreiben nach Verlauf einiger Tage ausgeliefert habe.
« Die Nachricht von dem unbedingten Aschusse Oldenburgs ist natürlich im Lager
unsere Gegner mit großem Mißbehagen aufgenommen worden. Graf Platen versicherte
mit großer Aufrichtigkeit, daß ich ihm durch diese Mittheilung sein Diner verdorben hätte,
setzte aber hinzu, daß auch ohnedies ein Rücktritt Hanovers unwahrscheinlich, wenn nicht
unmöglich gewesen sei; jetzt fehle jeder Vorwand, die Möglichkeit desselben auch nur zu
behaupten; um so eifriger müsse Hanover daran arbeiten, die übrigen deutschen Staaten bei
dem Zollverein zu erhalten. Er glaubt, daß letztres, als dem Interesse Preußens doch
auch entsprechend, unter folgenden Bedingungen leicht zu erreichen sei: Sobald ich die vertrauliche
Versicherung gäbe, daß Preußen ein solches Anerbieten nicht ablehnen werde,
würden die süddeutschen Staaten Östreich zu dem Vorschlage bewegen, daß der ganze
Zollverein auf Grund des September-Vertrages sofort en bloc und vorbehaltlich der Revision
reconstruirt werden solle, wenn Preußen verspreche, den Handelsvertrag lit. A²), mit
Ausnahme von Artikel 4, unmittelbar nachher abzuschließen, und zur Verhandlung darüber
Zollconferenzen mit Zuziehung eines östreichischen Vertreters zu berufen. Dabei würde
man bereit sein, außer Artikel 4, der pure zu streichen, auch diejenigen Artikel (1, 23 2c.),
welche der Zollunion gedenken, dahin zu modifiziren, daß die Zollunion nicht als etwas
Abgemachtes, mit einem benannten Zeitpunkt gewiß Eintretendes, sondern nur im Allgemeinen
als das Ziel bezeichnet werde, m dessen Erstrebung man den Handelsvertrag
schließe. Auch werde es dabei thunlich sein, den Eintritt der lediglich principiell als „vorschwebendes“
Ziel anzuerkennenden Zollunion von Bedingungen in Betreff der östreichischen
Baluta- und Douane-Verhältnisse abhängig zu machen, vermöge deren Preußen die
Freiheit bleibe, zu bestreiten oder einzuräumen, daß diese Bedingungen erfüllt und demgemäß
der Zeitpunkt, wo man der Zollunion näher zu treten habe, gekommen sei. Es
komme nur darauf an, daß Preußen das in seinen frühern Zollverträgen aufgestellte Prinzip
einer allgemeinen Deutschen Zoll- und Handelseinigung auch ferner aufrecht erhalte. nicht
¹) Abgedruckt in Anh. zu. B. u E. II 64 ff.
²) Vgl. oben S. 148 Anm. 4 .