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Die Oberlausitz.
J. Die Markgrafschaft Oberlausitz war, Hehe sie an Cursachsen
kam, ein besonderes Land mit eigener Verfassung und eigenen
Landständen; sie gehörte aber gleichwohl, wie die Niederlausitz,
zum Königreich Böhmen, hatte keinen anderen Herrn als den
König von Böhmen, und erschien als Stand auf den Böhmischen
Landtagen. Als zu Anfang des 50 jährigen Krieges die Böhmen
ihren 1011 gewählten König Ferdinand (1619 Kaiser Ferdinand 11)
für abgesetzt erklärten, und nun dieser mit Hilfe Maximilians
von Bayern 1o20 Böhmen unterwarf, wurden gleichzeitig die
Lausitzen insbesondere vom Curfürsten Johann Georg 1. von
Sachsen zum Gehorsam zurückgebracht. Zur Sicherung der Kosten
dieser Pacification wurde dem Curfürsten vom Kaiser-König lozo
an den beiden Lausitzen ein Pfandrecht bestellt und 1623 der
Pfandbesitz übertragen. Als dann im weiteren Verlauf des großen
Kriegs der Curfürst von Sachsen im entgegengesetzten Interesse
in Böhmen den Krieg führte, hatten die dem Tode Gustav Adolfs
folgenden Ereignisse, insbesondere die Schlacht bei Nördlingen
(September lo), den Abschluß des Prager Friedens vom 13. Mai
1630 zwischen dem Kaiser und dem Curfürsten zur Folge, in
welchem der Curfürst neben Anderem namentlich mit den beiden
Lausitzen belehnt wurde. Dieser Theil des Friedens erhielt seine
nähere Bestimmung in einem besonderen Vertrag, dem Traditions-
receß d. c. d.
II. Der Inhalt des Traditionsrecesses, soweit er hier in
Betracht kommt, ist nun folgender:
a) der Curfürst erhält für seinen Kostenanspruch von 1620
(nebst Zinsen bis 10655, liquidirt zu 72 Tonnen Goldes) in solutum
die beiden Markgrafthümer Ober= und Niederlausitz mit allen
Obrigkeiten, Hoheiten, Regalien 2c. „erblich, eigenthümlich und
unwiderruflich“, jedoch „lehensweise“ „zu einem rechten Mann-
lehen“.
b) nach Abgang aller männlichen Leibeslehenserben des Cur-
hauses sollen die Herzoge zu Sachsen Altenburg männlichen Ge-
schlechts in absteigender Linie succediren.