Full text: Grundriß des Staatsrechts des Königreichs Sachsen.

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restituirt, erhält 1553 Coburg durch Rückfall, schließt 1554 mit 
Curfürst August den Naumburger Vertrag ab, in welchem er noch 
Altenburg 2c. erhält, aber auch definitiv der Curwürde und dem 
verlorenen Besitz entsagt. 
In der Ernestinischen Linie wird fortgetheilt. In der Alber- 
tinischen Linie nicht. Die prinzipwidrige Ausstattung von drei 
Nebenlinien (Sachsen-Weißenfels, Sachsen-Merseburg, Sachsen- 
Zeitz) um die Mitte des 17. Jahrhunderts durch Curfürst Johann 
Georg I. wird corrigirt durch den Abgang dieser Nebenlinien 
um die Mitte des 18. Jahrhunderts. 
Der Albertinische Landbesitz erhielt 1635 einen bedeutenden 
Zuwachs durch die beiden Markgrafschaften Ober= und Nieder- 
Lausitz. 
II. Verhältniß der Curfürsten zum Deutschen Reich. Lehns- 
Eigenschaft. Curwürde mit dem Sitz im Curfürstencollegium und 
den daran sich schließenden s. I. bemerkten Rechten. Antheil an 
der Hennebergischen Virilstimme des Fürstenraths. 
In der Kreis-Organisation gehörten die Länder der Cur- 
fürsten von Sachsen in der Hauptsache dem Obersächsischen Kreis 
an, nur Henneberg dem Fränkischen; die Lausitzen waren außer- 
halb der Kreiseintheilung. Im Obersächsischen Kreis hatte Cur- 
sachsen das Direktorium und 5 (volle oder antheilige) Stimmen 
auf dem Kreistage; auf dem Fränkischen Kreistag besaß es einen 
Antheil an der Hennebergischen Stimme. 
Cursachsen war ein evangelischer Reichsstand und hatte das 
Direktorium des Corpus Evangelicorum (auch nach dem Religions= 
wechsel des Hauses 1697, 1712). 
III. Am 11. Dezember 1806 im Posener Frieden mit Frank- 
reich tritt Cursachsen unter Annahme des Königtitels (s. auch 
Mandat vom 2. Januar 1807) dem Rheinbund bei. Das Band 
zum Reich und die Reichslehnseigenschaft der Sächsischen Länder 
fällt weg. 
Nach der Schlacht von Leipzig als erobertes Land behan- 
delt, aber im Wiener Vertrag vom 18. Mai 1815 unter Ab- 
tretung der größeren Hälfte seines Gebiets an Preußen (Wiener 
Congreß-Acte Art. 15 flg. u. Annex 4) restituirt, nahm Cur- 
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