Full text: Grundriß des Staatsrechts des Königreichs Sachsen.

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Bülau, Verfassung und Verfassungsrecht des König— 
reichs Sachsen Bd. J. 1831 (unvollendet). 
Milhauser, das Staatsrecht des Königreichs Sachsen 
Bd. I., 1839 (unvollendet). · 
Opitz, das Staatsrecht des Königreichs Sachsen, 2 Bde., 
1884, 1887. 
Leuthold, das Staatsrecht des Königreichs Sachsen 
1884 (in Marquardsen's Handbuch des Oeffent- 
lichen Rechts). 
Fischer, Verfassungs= und Verwaltungsrecht des Deut- 
schen Reiches und des Königreichs Sachsen, 2. Aufl., 
1890 (kurze populäre Uebersicht). 
Als allgemeine wissenschaftliche Grundlage des Staatsrechts 
des einzelnen Lands ist auch heute noch von größter Bedeutung 
das „Deutsche Staatsrecht". Das hervorragendste Werk dieser 
Wissenschaft ist 
Gerber, Grundzüge des Deutschen Staatsrechts, 3. Aufl., 
1886. 
Das Studium des Landesstaatsrechts setzt die Kenntnisse des 
Reichsstaatsrechts voraus. Eine Angabe der Literatur des Reichs- 
staatsrechts und der Systeme des vereinigten Reichs= und Landes- 
staatsrechts an dieser Stelle ist überflüssig.
	        
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