Vorbemerkung.
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In den drei Jahren seit dem Erscheinen der 9. Auflage von
Friedbergs Handelsgesetzgebung sind so zahlreiche Anderungen
des Rechtszustandes eingetreten, daß es der Verlagsbuchhandlung not-
wendig erschien, die praktische Brauchbarkeit des Werkes durch einen
Nachtrag aufrecht zu erhalten, dessen Herstellung wir auf Wunsch
der Verlagsbuchhandlung übernahmen. Hierbei beschränkte sich die
Tätigkeit des Erstunterzeichneten auf die Feststellung des Planes
und eine allgemeine Revision, während die Durchführung im einzelnen
dem Zweitunterzeichneten zufiel.
Bei der Bearbeitung des Nachtrags war das Bestreben maß-
gebend, das Werk auf den Stand der Reichsgesetzgebung vom
1. Januar 1912 zu ergänzen. Andererseits war eine völlige Durch-
arbeitung aller Verweisungen in der Kürze der zur Verfügung stehen-
den Zeit unmöglich. Alle wesentlichen Anderungen, die in der
Zeit vom 1. Oktober 1908 bis zum 1. Januar 1912 eingetreten
sind, wurden aber berücksichtigt.
Im Nachtrag ist die Auflage, der er beigegeben ist, einfach mit
der Seitenzahl zitiert; bei Verweisungen auf den Nachtrag selbst
ist die Bezeichnung „Nachtrag“ der Seitenzahl hinzugefügt worden.
Göttingen, den 6. April 1912.
Karl Lehmann. Otto Schreiber.