Full text: Die Handelsgesetzgebung des deutschen Reiches.

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Aktiengesellschaft. 149 
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Die Wirksamkeit der im Namen der Gesellschaft mit Dritten vor- 
genommenen Rechtsgeschäfte wird durch die Nichtigkeit nicht berührt. 
Die Gesellschafter haben die versprochenen Einzahlungen zu 
leisten, soweit es zur Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten 
erforderlich ist. 
  
  
Sechster Titel. 
Strafvorschriften. 
§ 312. 1249.) Mitglieder des Vorstandes oder des Ausfsichts- 
raths oder Liquidatoren werden, wenn sie absichtlich zum Nachtheile 
der Gesellschaft handeln, mit Gefängniß und zugleich mit Geldstrafe 
bis zu zwanzigtausend Mark bestraft. 
werg ugleich kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt 
en. 
Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann ausschließlich 
auf die Geldstrafe erkannt werden. 
§ 313. I249a.] Mit Gefängniß und zugleich mit Geldstrafe 
zu zwanzigtausend Mark werden bestraft: 
1. Gründer oder Mitglieder des Vorstandes oder des Aussichts- 
raths, die zum Zwecke der Eintragung der Gesellschaft in das 
Handelsregister in Ansehung der Zeichnung oder Einzahlung 
des Grundkapitals, des Betrags, zu welchem die Aktien aus- 
gegeben werden, oder der im § 186 vorgesehenen Festsetzungen 
wissentlich falsche Angaben machen; 
diejenigen, welche in Ansehung der vorerwähnten Thatsachen 
wissentlich falsche Angaben in einer im 8§ 203 bezeichneten An- 
n kündigung von Aktien machen; 
8. Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsraths, die zum 
Zwecke der Eintragung einer Erhöhung des Grundkapitals in 
das Handelsregister in Ansehung der Einzahlung des bisherigen 
oder der Zeichnung oder Einzahlung des erhöhten Kapitals 
oder in Ansehung des Betrags, zu welchem die Aktien ausge- 
geben werden, oder in Ansehung der im § 279 bezeichneten 
Festsetzungen wissentlich falsche Angaben machen. 
werddgleich kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt 
bis 
6 Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt ausschließlich die 
eldstrafe ein. 
rat §8314. 1249b.] Mitglieder des Vorstandes oder des Ausfsichts- 
be oder Liquidatoren werden mit Gefängniß bis zu einem Jahre
	        
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