—ÔÖ
Kommanditgesellschaft auf Altien. 153
— —
nach 8 195 Absatz 8 Satz 1 zu verbindenden Erklärung ist in An-
ehung der durch Baarzahlung zu leistenden Einlagen anzugeben, daß
er eingeforderte Betrag baar eingezahlt und im Besitze der persön-
lich haftenden Gesellschafter ist.
Zur Theilnahme an der im 8 196 bezeichneten Verhandlung
sind auch die persönlich haftenden Gesellschafter berechtigt. Die der
Errichtung der Gesellschaft zustimmende Mehrheit muß mindestens
ein Viertheil der in dem Verzeichniß aufgeführten Kommanditisten
cgreifen; der Betrag ihrer Antheile muß mindestens ein Viertheil
es nicht von den persönlich haftenden Gesellschaftern übernommenen
Grundkapitals darstellen. «
Bei der Eintragung in das Handelsregister sind statt der Mit-
glieder des Vorstandes die persönlich haftenden Gesellschafter anzu-
geben. Enthält der Gesellschaftsvertrag besondere Bestimmungen über
die Befugniß der persönlich haftenden Gesellschafter zur Vertretung
er Gesellschaft, so sind auch diese Bestimmungen einzutragen.
8 324. [180 Abs. 3.] Für den im § 207 bezeichneten Be-
schluß der Generalversammlung bedarf es, wenn sich der Beschluß
auf einen im ersten Jahre nach der Eintragung der Gesellschaft ge-
schlossenen Vertrag bezieht, einer Mehrheit, deren Antheile mindestens
ein Viertheil des nicht auf Aktien der persönlich haftenden Gesell-
cchafter entfallenden Theiles des Grundkapitals darstellen. Die Vor-
schrift des § 207 Absatz 3 Sah 1 bleibt unberührt
9 § 325. Die den Vorstand der Aktiengesellschaft betreffenden
orschriften:
I. über die Anmeldungen, Einreichungen und Erklärungen zum
Handelsregister,
über die Berufung der Generalversammlung,
über die Aufstellung, Vorlegung und Veröffentlichung der
Jahresbilanz und der Gewinn= und Verlustrechnung sowie über
die Vorlegung des Geschäftsberichts,
über die Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung,
über das Verfahren im Falle der Bestellung von Revisoren zur
rüfung der Bilanz oder zur Prüfung von Vorgängen bei der
ründung oder Geschäftsführung sowie über die Obliegenheiten
6 gegenüber den Revisoren und dem Aufsichtsrathe,
· über die im Falle einer Herabsetzung des Grundkapitals an die
Gläubiger zu richtende Aufforderung,
über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft
g wegen der Geschäftsführung,
über die Stellung des Antrags auf Eröffnung des Konkurs-
verfahrens,
S’e ##ni
*