Full text: Die Handelsgesetzgebung des deutschen Reiches.

  
194 86B Buch III. Handelsgeschäfte. Abschn. I. 8 372. Abschn. II. 8 373. 
  
  
§ 372. In Ansehung der Befriedigung aus dem zurückbe- 
haltenen Gegenstande gilt zu Gunsten des Gläubigers der Schuldner, 
sofern er bei dem Besitzerwerbe des Gläubigers der Eigenthümer 
des Gegenstandes war, auch weiter als Eigenthümer, sofern nicht 
der Gläubiger weiß, daß der Schuldner nicht mehr Eigenthümer ist. 
Erwirbt ein Dritter nach dem Besitzerwerbe des Gläubigers 
von dem Schuldner das Eigenthum, so muß er ein rechtskräftiges 
Urtheil, das in einem zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner 
wegen Gestattung der Befriedigung geführten Rechtsstreit ergangen 
ist, gegen sich gelten lassen, sofern nicht der Gläubiger bei dem Ein- 
tritte der Rechtshängigkeit gewußt hat, daß der Schuldner nicht 
mehr Eigenthümer war. 
Zweiter Abschnitt. Handelskauf. 
§ 373. L343 Abs. 2, 3.)2 Ist der Käufer mit der Annahme 
der Waare im Verzuge,s so kann der Verkäufer die Waare auf Ge- 
–. 
1 StGB 329. Wer die mit einer Behörde geschlossenen Lieferungsver- 
träge, über Bedürfnisse des Heeres oder der Marine zur Zeit eines Krieges 
oder über Lebensmittel zur Abwendung oder Beseitigung eines Nothstandes 
vorsätzlich entweder nicht zur bestimmten Zeit oder nicht in der vorbedungenen 
Weise erfüllt, wird mit Gefängniß nicht unter sechs Monaten bestraft; auch 
kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. 
Liegt der Nichterfüllung des Vertrages Fahrlässigkeit zu Grunde, so 
ist, wenn durch die Handlung ein Schaden verursacht worden ist, auf Gefängniß 
bis zu zwei Jahren zu erkennen. 
Dieselben Strafen finden auch gegen die Unterlieferanten, Vermittler und 
Bevollmächtigten des Lieferanten Anwendung, welche mit Kenntniß des Zweckes 
der Lieferung die Nichterfüllung derselben vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit 
verursachen. 
2 BGB 494 (Art. 339—41). Bei einem Kaufe nach Probe oder nach 
Muster sind die Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert 
anzusehen. 
495. Bei einem Kaufe auf Probe oder auf Besicht steht die Billigung 
des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. Der Kauf ist im Zweifel 
unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen. 
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung des Gegen- 
standes zu gestatten. 
496. Die Billigung eines auf Probe oder auf Besicht gekauften Gegen- 
standes kann nur innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer 
solchen nur bis zum Ablauf einer dem Käufer von dem Verkäufer bestimmten 
angemessenen Frist erklärt werden. War die Sache dem Käufer zum Zwecke 
der Probe oder der Besichtigung übergeben, so gilt sein Schweigen als Billigung. 
BGB 2569, 270 (Art. 342) s. oben zu HG 8 358 S. 175.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.