194 86B Buch III. Handelsgeschäfte. Abschn. I. 8 372. Abschn. II. 8 373.
§ 372. In Ansehung der Befriedigung aus dem zurückbe-
haltenen Gegenstande gilt zu Gunsten des Gläubigers der Schuldner,
sofern er bei dem Besitzerwerbe des Gläubigers der Eigenthümer
des Gegenstandes war, auch weiter als Eigenthümer, sofern nicht
der Gläubiger weiß, daß der Schuldner nicht mehr Eigenthümer ist.
Erwirbt ein Dritter nach dem Besitzerwerbe des Gläubigers
von dem Schuldner das Eigenthum, so muß er ein rechtskräftiges
Urtheil, das in einem zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner
wegen Gestattung der Befriedigung geführten Rechtsstreit ergangen
ist, gegen sich gelten lassen, sofern nicht der Gläubiger bei dem Ein-
tritte der Rechtshängigkeit gewußt hat, daß der Schuldner nicht
mehr Eigenthümer war.
Zweiter Abschnitt. Handelskauf.
§ 373. L343 Abs. 2, 3.)2 Ist der Käufer mit der Annahme
der Waare im Verzuge,s so kann der Verkäufer die Waare auf Ge-
–.
1 StGB 329. Wer die mit einer Behörde geschlossenen Lieferungsver-
träge, über Bedürfnisse des Heeres oder der Marine zur Zeit eines Krieges
oder über Lebensmittel zur Abwendung oder Beseitigung eines Nothstandes
vorsätzlich entweder nicht zur bestimmten Zeit oder nicht in der vorbedungenen
Weise erfüllt, wird mit Gefängniß nicht unter sechs Monaten bestraft; auch
kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Liegt der Nichterfüllung des Vertrages Fahrlässigkeit zu Grunde, so
ist, wenn durch die Handlung ein Schaden verursacht worden ist, auf Gefängniß
bis zu zwei Jahren zu erkennen.
Dieselben Strafen finden auch gegen die Unterlieferanten, Vermittler und
Bevollmächtigten des Lieferanten Anwendung, welche mit Kenntniß des Zweckes
der Lieferung die Nichterfüllung derselben vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit
verursachen.
2 BGB 494 (Art. 339—41). Bei einem Kaufe nach Probe oder nach
Muster sind die Eigenschaften der Probe oder des Musters als zugesichert
anzusehen.
495. Bei einem Kaufe auf Probe oder auf Besicht steht die Billigung
des gekauften Gegenstandes im Belieben des Käufers. Der Kauf ist im Zweifel
unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung geschlossen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Untersuchung des Gegen-
standes zu gestatten.
496. Die Billigung eines auf Probe oder auf Besicht gekauften Gegen-
standes kann nur innerhalb der vereinbarten Frist und in Ermangelung einer
solchen nur bis zum Ablauf einer dem Käufer von dem Verkäufer bestimmten
angemessenen Frist erklärt werden. War die Sache dem Käufer zum Zwecke
der Probe oder der Besichtigung übergeben, so gilt sein Schweigen als Billigung.
BGB 2569, 270 (Art. 342) s. oben zu HG 8 358 S. 175.