fullscreen: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

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friedigungen, Bewässerungs. und Vorfluthanlagen #., deren Nothwendigkeit erst nach 
der Eröffnung der Bahn durch eine mit den beuachbarten Grundstücken vorgehende 
Veränderung entstehen, auf ihre Kosten einzurichten und zu unterhalten. 
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Die contrahirenden hohen Regierungen überlassen der Thüringischen Eisenbahn- 
Gesellschaft unter Verzicht auf Ersatz des dafür gemachten Aufwandes die in ihrem 
Besitz befindlichen generellen Vorarbeiten für die Strecke Arnstadt= Ilmenau nebst 
allen zugehörigen Materialien. 
Die Spurweite der neuen Steecke soll überall gleichmäßig 1,4.25 M. im 
Lichten der Schienen, das Längengefälle derselben nicht mehr als 1,60, die geringste 
Länge der Krümmungs-Halbmesser für die Kurven der Bahnhofs. Geleise nicht 
weniger als 200 Meter, für die Kurven der Linie selbst nicht weniger als 350 
Meter betragen. Die Bahnhöse und Halteslellen sollen, soweit thunlich, in ihrer 
ganzen Längenausdehnung in geraden Linien liegen. 
Der Grund und Boden für den Bahnkörper selbst ist innerhalb der Fluren 
Anstadt und Ilmenau durchgängig, innerhalb der Flur Angelrode für den Thal- 
übergang hinter dem Dorfe, in der Flur Elgersburg vom Bahnhofe ab bis etwa 
gegen die Grenze bei Noda, sowie innerhalb des bebauten Theiles der von der 
Bahn berührten Dörfer Siegelback und Roda sogleich für ein Planum mit Doppel- 
Gleise zu erwerben, auch sind die Brücken über die Bahn und die gröheren Bau- 
werke im Bahnkörper, wenigstens in den Fundirungen, sogleich für zwei Gleise 
herzustellen, im Uebrigen soll der für den Bahnkörper erforderliche Grund und 
Boden zunächst nur für ein Gleis erworben, auch die neue Strecke überall nur in 
einem Gleise ausgeführt werden. 
Bei Plaue, Elgersburg und Ilmenau sind Stationsanlagen für Personen- und 
Gütewerkehr herzustellen. Auch bei Martinrode soll künftig auf ekwaiges Verlangen 
der Großherzogl. Sächs. Regierung und, sofern demnächst die im F. 6 angegebenen 
Bedingungen erfüllt werden, eine Station für Personen= und Gütewerkehr errichtet 
werden. 
Im Uebrigen sollen der Bau und das gesammte Beniebs-Material der Zweig- 
linie Dietendorf. Ilmenau, soweit nicht Seitens des Reiches erlassene oder künftig 
ergehende Bestimmungen Anwendung zu finden haben, nach Maßgabe der von dem 
Verein der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen für die Gestaltung des Eisenbahn. 
Wesens und zwar mindeslens der für die Gestaltung der secundären Bahnen erster
	        
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