Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1821. (12)

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Paderborn  —  Paris.

P.

Paderborn,  ehemals  ein  reichsunmittelbares
  Bistum  im  westfäl.  Kreis,  ward
795  von  Karl  d.  Gr.  gestiftet  und  dem
Erzbischof  von  Mainz  unterstellt.  Im
16.  Jahrh.  fand  die  evangelische  Lehre
auch  im  Bistum  P.  Eingang,  wurde  aber
durch  die  ¾lr  Ende  des  Jahrhunderts  folende

  Reaktion  unterdrückt.  Während  des
reißigjährigen  Kriegs  verheerte  Christian
von  Braun  weig  das  Gebiet  von  P.  und
nahm  die  Stadt  selbst  ein.  1802  wurde
das  Bistum  säkularisiert,  und  sein  Gebiet,
das  zwischen  dem  Herzogtum  rssine
der  Grafschaft  Waldeck,  der  Landgrafschaft
Hessen-Kassel,  den  braunschweigischen  Landen
  und  dem  preußischen  Fürstentum  Minden
  lag,  wurde  als  Erbfürstentum  1803
an  Preußen  gegeben.  1807  kam  es  an
das  Königreich  Westfalen,  jedoch  1814  an
Preußen  zurück  und  bildet  jenzt  einen  Teil
des  Regierungsbezirks  Minden.  Das  Bistum
  selbst  wurde  1821  neu  begründet  und
dem  Erzbischof  von  Köln  unterstellt.  Seit
der  usezung  des  Bischofs  Konrad  Martin
1875  ist  der  bischöfliche  Stuhl  undesegt,  doch
wurde  1881  ein  Bistumsverweser  bestellt.

Pappenheim,  Gottfried  Heinrich,
Graf  von,  kaiserlicher  Feldherr  im
Dreißigjährigen  Krieg,  geb.  1594  auf  der
Stammburg  seines  Geschlechts  in  Mittelfranken,
  studierte  in  Altdorf  und  trat  dann

ur  katholischen  Kirche  über.  Er  begab
ich  in  die  Dienste  des  Herzogs  Maximillan
von  Bayern,  zeichnete  g  1620  in  der
Schlacht  bei  Prag  aus  und  wurde  dort
schwer  verwundet.  1623  machte  ihn  der
Kaiser  zum  Chef  eines  Kürassierregiments
(der  berühmten  Pappenheimer=  ).  Nach
Tillys  Ernennung  zum  kaiserlichen  Generalissimus
  (16  wurde  P.  General
der  Kavallerie,  beteiligte  sich  1631  an  der
Erstürmung  von  Magdeburg  und  führte
durch  sein  Ungestüm  Tillys  Niederlage
bei  Breitenfeld  herbei.  Als  Wallenstein
1632  die  Schlacht  bei  Lützen  es.  d.)  liefern
wollte,  wurde  P.  mit  seiner  Reiterei  von
Halle  eurn  und  brachte  auch  noch

rechtzeitige  Hilfe,  wurde  aber  tödlich  verwundet

  und  starb  am  folgenden  Tag,

17.  Nov.,  zu  Leipzig.  Vgl.  Heß,  G.  H.,
Graf  zu  P.  (1855#.

Paris,  die  Hauptstadt  von  Frankreich,
ist  für  Deutschlands  Geschichte  durch
mannigfache  Ereigpisse  den  *  1
Schlacht  bei  P.  30.  März  1814.  Schon
29.  März  waren  die  Verbündeten  mit
100,000  Mann  vor  der  Stadt  erschienen,
bei  welcher  die  Marschälle  Marmont  und
Mortier  mit  30,000  Mann  auf  den  Höhen
im  Nordosten  standen.  Am  30.  März  wurden
  die  Hochebene  von  Romainville  und  der
Montmartre  erstürmt,  was  die  Marschälle
veranlaßte,  einen  Waffenstillstand  abzuschließen,
  welchem  in  der  Nacht  die  Kapitulation
  folgte.  Darin  erhielten  die  franösischen

  Truppen  freien  Abzug.  Am  31.
ärz  folgte  der  Einzug  der  Verbündeten
in  P.,  von  den  Monarchen  nahmen  der
König  von  Preußen  und  der  Kaiser  von
Rußland  daran  teil.

2)  Der  erste  Pariser  Friede  wurde
30.  Mai  1814  zwischen  Frankreich  einerseits
  und  Osterreich,  Preußen,  Rußland
und  England  anderseits  abgeschlossen.  Bevollmächtigte
  waren  für  Frankreich  Talleyrand,
  für  Osterreich  Metternich  und  Stadion,
  für  Preußen  Hardenberg  und  W.
v.  Humboldt,  für  Rußland  Rasumowski
und  Nesselrode,  für  England  Castlereagh.
Frankreich  wardauf  die  Grenzen  beschränkt,
welche  es  1.  Jan.  1792  besaß,  erhielt  jedoch
  zur  bessern  Abrundung  einen  Gebietszuwachs
  von  8259  qkm  (150  OM.)
mit  ½  Mill.  Einw.,  nämlich  einzelne
Striche  am  Oberrhein,  in  der  bayrischen
Pfalz  und  an  der  Grenze  der  Niederlande,
ferner  die  Grafschaften  Avignon  und  Venaissin.
  Großbritannien  erhielt  die  In-Feln
  Malta,  Isle  de  France  (das  heutige

auritius),  Tabago  und  Santa  Lucia.
Die  weitere  Ordnung  der  europäischen
Verhältnisse  blieb  dem  Wiener  Kongreß
(s.  d.)  vorbehalten.

3)  Der  zweite  Pariser  Friede
wurde  20.  Nov.  1815  zwischen  Fangreich
einerseits  und  Osterreich,  Preußen,  Rußland
  und  England  anderseits  abgeschlossen.
  Frankreich  war  durch  Richelieu,  Oster-