— IV. Börsenterminhandel. 509
§ 62. Bei einem Börsentermingeschäft in Waren kommt der
Verkäufer, der nach erfolgter Kündigung eine nicht vertragsmäßige
Ware liefert, in Verzug, auch wenn die Lieferungsfrist noch nicht
abgelaufen ist.
Eine entgegenstehende Vereinbarung ist nichtig.
§ 63.1 Börsentermingeschäfte in Anteilen von Bergwerks= und
Fabrikunternehmungen sind nur mit Genehmigung des Bundesrats
zulässi
zulässig.
1 Vgl. dazu: Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von
Börsentermingeschäften in Anteilen von Bergwerks= und Fa-
brikunternehmungen. Vom 29. Mai 1908. (Rl 239.)
Auf Grund des § 63 des Börsengesetzes (Reichs-Gesetzbl. S. 215) hat
der Bundesrat beschlossen:
Börsentermingeschäfte in den Anteilen der folgenden Aktiengesellschaften
sind zulässig
I. „Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft“ zu Berlin;
2. „Bochumer Verein für Bergbau und Gußstahlfabrikation“ zu Bochum;
3. Sdeutsch-Luxemburgische Bergwerks= und Hütten-Aktiengesellschaft“ zu
ochum;
4. „Union, Aktiengesellschaft für Bergbau, Eisen= und Stahlindustrie“ zu
Dortmund;
„„Gelsenkirchener Bergwerks-Aktiengesellschaft“ zu Gelsenkirchen;
„Harpener Bergbau-Aktiengesellschaft“ zu Dortmund;
„Hohenlohe-Werke-Aktiengesellschaft" zu Hohenlohehütte, Kreis Katto-
witz, Provinz Schlesien;
8. „Vereinigte Königs= und Laurahütte, Aktiengesellschaft für Bergbau-
und Hüttenbetrieb“ zu Berlin;
9. „Phönix, Aktiengesellschaft für Bergbau= und Hüttenbetrieb“ zu Duis-
burg-Ruhrort;
10. „Rheinische Stahlwerke“ zu Duisburg—Meiderich;
II. „Rombacher Hüttenwerke“ zu Rombach.
te Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Börsen—
rmingeschäften in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunter—
ehmungen. Vom 1. Juli 1908. (RGl 465.)
hat Auf Grund des 8 63 des Börsengesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1908 S. 215)
der Bundesrat beschlossen:
Börsentermingeschäfte in den Anteilen der folgenden Aktiengesellschaften
ind zulässig:
4. „Siemens & Halske, Aktiengesellschaft“ zu Berlin;
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„Deutsch-ÜUberseeische Elektrizitätsgesellschaft" zu Berlin;
„Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals Schuckert & Co.“ zu Nürnberg;
„„Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals W. Lahmeyer & Co.“ zu Frank-
furt am Main;
„Felten und Guilleaume-Lahmeyerwerke Aktiengesellschaft" zu Mül-
heim am Rhein.
5.