412 Oberpfalz u. Regensburg.
Zu derselben gehörte als namengebender Hauptsitz vas Schloß Stauf
(Thumstauf), welches in dem oben erwähnten Forste war erbaut worden, mit
den Dörfern Reiffelding, Sulzbach, Bach, Dömling und Frießheim (dieses
jedoch am rechten Donauufer gelegen); das Schloß Falkenstein, das den Hohenfeldern
verpfändet, aber dem Bischofe Leo im J. 1270 zu Wahrung der Integrität
des Komitats wieder eingelöst worden war, dann die späteren Hofmarken
und Sitze Schönberg, Wenzenbach, Lichtenwald, Adelmanstein, Altenthann,
Schwäbelweis und die Vogtei Roith; Wörth, das gleichfalls darunter
gehörte, ward später als eigne Herrschaft davon getrennt.
Den Nordgau, der wie erwähnt, nach Tassilos II. Sturze von Bayern
losgetrennt worden war, hatte Karl der Greße in der Theilung vom J. 806
seinem ältesten Sohne Karl zugedacht, eine Bestimmung, die jedoch durch des
letzteren frühen Tod (x 4. Dez. 811) vereitelt wurde. Als im J. 817 Ludwig
der Fromme seinem Sohne Ludwig dem Deutschen Bayern gab, blieb der
Nordgau gleichfalls davon getrennt; im Jahre 839 erscheint er unter jenen
Ländern, welche des letztern Brüder Lothar und Karl der Kahle unter sich
theilten. Erst mit dem Vertrage von Verdün, wodurch Ludwig der Deutsche
die Länder rechts des Rheines erhielt, gelangte der Nordgau wieder zu Bayern,
wobei er auch in den späteren Theilungen verblieb.
Schon Karl der Große hatte aus dem Nordgaue eine eigene Mark gegen
die Böhmen gebildet. In der Reihe der Vorsteher dieser Mark finden wir
den Ahnherrn des wittelsbachischen Herrscherhauses Luitpold, welcher (907)
im Kampfe gegen die Ungarn fiel, und dessen Sohn Arnulf, welcher (911)
auch zur herzoglichen Würde in Bayern gelangte, und die Mark in seiner
Verwaltung behielt. Wohl schon bei Verbannung Eberhard's, Arnulf's
ältesten Sohnes, der nach seines Vaters Tode Besitz von dem Herzogthume
ergriff, und König Otto's I. Oberherrlichkeit anzuerkennen sich weigerte, von
diesem aber abgesetzt wurde (938), ward der Nordgau auf's Neue als besondere,
jedoch von dem Herzogthume Bayern abhängige Mark dem Grafen
Berthold aus dem Hause Babenberg übertragen, welcher auch Amerthal und
andere Stammgüter der vertriebenen Söhne Arnulf's erhalten hatte, aber
erst seit 9661 in den Urkunden des Nordgaues erscheint. Ihm folgte sein Sohn
Heinrich, welcher sich sogar Hoffnung auf die Nachfolge im Herzogthume
machte und als König Heinrich II. ihm dasselbe verweigerte, sich gegen diesen
verschwor, aber bald zur Unterwürfigkeit gebracht wurde (1003). Seine
Burgen wurden gebrochen, seine Eigengüter mit sammt den Lehen anderwärtig
verliehen. Obgleich nach anderthalbjähriger Haft begnadigt, scheint Heinrich
nicht wieder vollständig in den frühern Besitz eingesetzt worden zu sein. Seit
seinem Sturze werden in den Urkunden des Nordgaues mehrere neue Komitate
mit besonderen Grafen genannt, die wir bei weiterem Verlaufe kennen
lernen werden, gleichwie wir schon eine Schmälerung des markgräflichen Gebietes
zu Gunsten der Burggrafen in Erfahrung gebracht haben. Dazu kam