Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Zwanzigster Jahrgang (20)

 

 

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Bezeichnung  Verwaltungs-Vor-  Die  Enischeidungsbefug—-3
  der  schriften,  welche  niß  geht  über  Bemerkungen
BVerwaltungssach  ändert  werd
S  gssachen  geändert  werden  von  auf
an  einem  andern  Orte  stehen  so  kann  er
dort  —  insofern  sich  daselbst  eine  Magazinverwaltung
  oder  ein  Lieferungsunternehmer
befindet  —  die  etatsmäßigen  Rationen
empfangen.  Der  Korps-Intendantur,  in
deren  Bezirk  die  Empfangsstelle  liegt,  ist
jedoch  durch  den  Truppentheil  rechtzeitig
vorher  Mittheilung  zu  machen“.
9Gorasung  von  §.  104  des  Regle=  dem  Kriegs=  die  General-Im  ersten  Absatz  sind  die  Worte:
Dienstpferden.  ments  überdie  Na=  ministerium  kommandos.]  „insofern“  bis  „erforderlich“  zu  streichen.
tural-Verpflegung  Der  Stern")  hinter  „erforderlich“  kommt
der  Truppen  im  Zeile  3  hinter  „werden“.
Frieden.
10|  Rationsgewährun-.  114  des  Regle=  den  Gene=  die  Regi=  Es  sind  zu  streichen:  #
en  gegen  Bezah=  ments  überdie  Na=  ralkomman=  mentskom=  im  ersten  Absatz  die  Worte:  „mit  besonung.
  tural-Verpflegung  dos.  mandeure2c.|4bers  nachzufuchender  Genehmigung  der
der  Truppen  im  bezw.  die  Jereralkemmen  Schlußsatz
Frieden.  nächstvor-  „Fur  den  Umfang“  2c.
gesetzten  sowie
Dienst-  der  zweite  und  dritte  Absatz
behörden.  und  ist  dafür  zu  setzen:

 

 

 

 

 

„Zu  derartigen  Verabreichungen,  für  welche
hinsichtlich  der  Rationszahl  und  des  Zeitraums
  das  Dienstinterese  allein  maßgebend
z.  und  welche  außer  bei  Märschen  und

antonnirungen  nur  an  solchen  Orten  erfolgen
  kann,  wo  sich  eine  Magazin-Verwaltung
  oder  ein  Lieferungs-Unternehmer
befindet,  dürfen  die  Genehmigung  ertheilen:


a.  für  die  regimentirten  Offiziere  bis  zum
Regiments  =  Kommandeur  ausschließlich
aufwärts  sowie  die  regimentirten  Sanitätsoffiziere
  und  Militärbeamten  —
die  Regiments-Kommandeure,  bezw.  die
Inspekteure  der  Jäger,  der  Pioniere
oder  des  Trains;

b.  für  alle  übrigen  ziere,  Sanitätsoffiziere
  und  Militärbeamten  die  nächst
vorgesetzten  Dienstbehörden.“

Im  fünften  Absatz  tritt  an  Stelle  der  Worte:
ades  betressenden  Generalkommandos“  „der
betreffenden  Militärbehörde.“

*  Schlußsatz  ist  zu  streichen  und  dafür  zu

etzen:

„Von  allen  Rationsbewilligungen  gegen
Bezahlung  ist  derjenigen  Intendantur,  in
deren  Verwaltungsbereich  die  Rationen
empfangen  werden  sollen,  behufs  Vermittelung
  der  Verabfolgung  jener  Nationen