Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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Vertrag.

Zuischen
1)  dem  Königlich  Preußischen  Fiskus,  vertreten  durch  die  Kommissarien  des
Finankminsters  und  des  Ministers  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche
rbeiten:
Ministerial-  und  Ober-Baudirektor  Weishaupt,
Geheimen  Regierungsrath  D’  Avis,
Geheimen  Finanzrath  Rötger,
2)  der  Berlin-Potsdam--Magdeburger  Eisenbahngesellschaft,  vertreten  durch
ihr  Direktorium,
3)  der  Magdeburg  Halberstädter  Eisenbahngesellschaft,  vertreten  durch  ihr
Direktorium,
4)  der  Berlin-Hamburger  Eisenbahngesellschaft,  vertreten  durch  ihre  Direktion,
un

5)  der  Deutschen  Eisenbahnbaugesellschaft
ist  heute  nachfolgender  Vertrag  abgeschlossen  worden.

1

Unter  der  Benennung  „Berliner  Stadteisenbahn=  Gesellschaft““  wird  eine
Aktiengesellschaft  errichtet,  welche  den  Bau  und  den  Betrieb  einer  Eisenbahn  von
einem  in  der  Nähe  des  Ostbahnhofes  gelegenen  Punkte  ab  durch  die  Stadt
Berlin  nach  der  Südseite  von  Charlottenburg  zum  Zwecke  hat.

2.

Die  Bahn  soll  zunächst  dem  Personen=  und  Gepäckverkehr,  und  zwar
sowohl  dem  Lokalverkehr  in  der  Stadt,  wie  auch  dem  Verkehr  nach  und  von
Außen  dienen.  Sie  wird  viergeleisig  angelegt  und  mit  einem  Bahnhofe  an
beiden  Enden,  sowie  mit  den  asordeclichen  Zwischenstationen  versehen.

Insoweit  es  neben  der  prompten  und  sicheren  Bewältigung  des  Personenverkehrs
  thunlich  erscheint,  kann  die  Bahn  auch  zum  Gütertransport  verwendet
werden.

3.

Das  zum  Bau  der  Bahn,  zur  Ausrüstung  derselben  mit  Betriebsmitteln
und  zur  Verzinsung  der  auf  die  Aktien  geleisteten  Einzahlungen  während  der
Bauzeit  erforderliche  Grundkapital  wird  auf  16  Millionen  Thaler  angenommen
und  soll  durch  Stammaktien  aufgebract  werden,  auf  welche  die  Einzahlungen
nach  Bedarf  und  nach  näherer  aßgabe  des  demnächst  aufzustellenden  Statuts
bis  zum  vollen  Nominalwerth  der  Aktien  zu  erfolgen  haben.

Mr.  8188)  16°  Von