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bei werden sie von besondern Berufsbeamten
und von Deputationen unterstützt,
welche sich aus Mitgliedern des Senats
und der kescha oder sonstigen Bürern
zusammensetzen. Ein aus der Mitte
r Bürgerschaft gewählter Bürgerausschuß
ist für gewisse minder wichtige Funktionen
der Bürgerschaft und zur Vermittelung
des Verkehrs zwischen dieser und dem
eheteet, ebt#itage, ar i
landesgericht zu H. ist den drei Freien
Städten Bremen, . und Lübeck sowie für
dasoldenburgische AmtLübeck gemeinschaftlich.
Das Landgericht für das hamburgis
Staatsgebiet befindet sich in H. u. umfaßt
die drei Amtsgerichtsbezirke H., Bergedorf
und Ritzebüttel. Laut Militärkonvention
vom 23. Juli 1867 ist das Hambur=*
Truppenkontingent in den vreußischen
Militärverband mit ausgenommen. Die
hanseatischen Infanterieregimenter Nr. 75
und 76gehören zum 9. Armeekorps (Generalkommando
in Altona). Nach dem Finanzvoranschlag
auf das Jahr 1880 betrugen
die Einnahmen und Ausgaben des
amburger Staats 31,349,289 Mk. Die
taatsschulden betrugen 106,517,060 Mk.
Nach Art. 34 der deutschen Reichsverfassung
ist H. mit einem Teil seines Gebiets,
ebenso wie Bremen, als Freihafen erklärt,
so lange, bis die Stadt selbst ihre Aufnahme
in den gemeinschaftlichen Zolboerband
beantragen sollte. In den Bundesrat
entsendet H. einen Bevollmächtigten,
in den deutschen Reichstag drei Abgeordnete.
Das Wappen besteht in einer silbernen
dreitürmigen Burg mit einem geschlossenen
Thor in rotem Feld; der Schild
wird von zwei Löwen gehalten. Oben befindet
sich ein Helm mit einem Wulst und
seche Fahnen inmitten dreier Pfauenfen.
Die Hamburger Flagge zeigt die
dreitürmige Burg des Stadtwappens weiß
auf rotem Feld. Vgl.-Statistisches Handbuch
für den Hamburger Staat- 868
»Hamburg, topographisch und hlstorisch
dargestellt. (1875); harkenberg, Hamburger
Urkundenbuch (1842); Gallois,
Geschichte Kamburgs (1853—56, 3 Bde.).
ammelsprung, scherzhafte Bezeichnung
für die Zählung des Hauses im
Reichstag (s. Abstimmung).
Hammelsprung — Handel.
Handel, der Austausch von Gütern
zum Zweck der Befriedigung von Bedürfnissen.
Dabei ist zunächst zwischen Geldund
Tauschhandel zu unterscheiten, je
nachdem ein Gebrauchs= oder Verbrauchsgegenstand
gegen Geld als das allgemeine
uschmittel, oder geten einen andern
derartigen Gegenstand umgetauscht wird.
m engern und eigentlichen Sinn aber
ist H. der gewerbsmäßig und mit Rücksicht
auf Gewinn betriebene Austausch
von Gütern zur Befriedigung von Bedürfnissen.
Die Vermittelung zwischen dem
Erzeuger (Produzenten) und dem Verbraucher
(Konsumenten) der Ware ist die
Hauptaufgabe des Handels. Im einzelnen
wird zwischen Großhandel (Engroshandel)
und Kleinhandel (Detailhandel),
u welch letzterm auch der Hausiergerier
d. h. der H. im Umherziehen, geört,
unterschieden. Weitere Unterscheidungen
sind die zwischen Einzel= und Ge-#l
aftshandel (sK. Landelsgesellchaft),
zwischen innerm H. (Binnenhandel)
und auswärtigem H. welcher den
Welthandel bildet und in Einfuhr-(Import-)hund
Ausfuhr-(Export-) Handel
zerfaut Transit-oder Zwischenhanel
dagegen ist dann vorhanden, wenn die
eingefuͤhrten Waren nicht im Inland konsumiert,
sondern von da wieder weiter
ausgeführt werden. Aktivhandel treibt
eine Nation, wenn sie selbst ihre Produkte
aus- und fremde zunüp#, Passivhandel,
wenn sie dies fremden Nationen
überläßt. Mit Rücksicht auf den Gegenstand
des Handels endlich werden sepr
viele verschiedene Arten desselben unterschieden
(Landesprodukten -, Kolonialwaren-,
Getreide-, Mehl-, Tabak-, Droguen-,
Materialwaren-, Manufaktur-, Schnittwaren-,
Geld-, Wechsel-, Staatspapier-,
Buchhandel rc.). Handelsbrauch,
kaufmännisches Gewohnheitsrecht (Han-Blätsanen
Handelspolitik, die
Grundsätze, welche der Staat zum Zweck
der Handelsinteressen seiner Angehörigen,
namentlich bei dem Abschluß von Zollund
Handelsverträgen mit fremden
Staaten, befolgen soll, resp. befolgt; Handelskrisis,
tiefeingreifende Störung und
Krankheit des Handels und des Verkehrs;