47 Schutzzoll und Freihandel. 205
staunlich übertrieben werden, und daß das Inland im Ganzen gar keinen
Grund hat, sich darüber schwer zu ärgern, da sie den inländischen Konsumenten
auf Kosten der ausländischen Steuerzahler Vortheil bringen.
Die Aksicht, durch eigene Schutzzölle das Ausland zur Ermäßigung
der seinigen zu bewegen, ist praktisch schwer zu erreichen. Meistens wird
man nur erzielen, daß das Ausland seine Schutzzölle noch mehr steigert
und daß die gegenseitig sich auf einander berufenden schutzzöllnerischen
Länder sich gegenseitig in den Schutzzoll immer tiefer hineinhetzen. Soviel
ist Wahres an dem Gedanken, daß man mit Abschaffung bestehender
Schutzzölle, namentlich bei bevorstehendem Abschluß neuer Handelsverträge
vorfichtig sein soll. Auch kann es ja einmal vorkommen, daß man mit
sicherer Aussicht auf Erfolg auf das Ausland einen Druck ausüben kann,
indem man eine Waare mit Schutzzoll belegt, deren Erport für das Ausland
sehr wichtig ist. Aber die Gefahr, daß man die Schutzzölle nur
gegenseitig steigere, ist meistens überwiegend. Gegenseitige gleiche Schutzzölle
auf dieselben Waaren zu legen, hat meistens keinen Sinn, weil
In- und Ausland nicht in denselben Produktionszweigen auf Export spekuliren.
Und es ist jedenfalls sehr bedenklich, Schutzzölle neu einzuführen,
die man baldmöglichst, wenn das Ausland nachgegeben hat, wieder abzuschaffen
beabsichtigt. Man versetzt dadurch die ganze Zollpolitik in Unsicherheit
und Schwanken — und dies wirkt schlimmer als selbst hohe verkehrte
aber dauernde Schutzzölle. —
So ergibt eine nüchterne Betrachtung, daß — immer abgesehen vom
Erziehungszoll — aus anderen Motiven sich Schutzzölle nur in kleinstem
Maßstabe und seltensten Fällen genügend rechtfertigen lassen, so sehr auch
diese anderen Motive die Leidenschaften anregen und dadurch wirksam sein
mögen. Es kann wohl vorkommen, daß auch sonst einmal ein Schutzzoll überwiegend-
nützt, die Thatsachen, die dies sicher beweisen, sind aber außerordentlich
selten unzweifelhaft zu konstatiren und immer sind große Gefahren, auf
irgend einer Seite zu schaden, gegen den behaupteten Nutzen abzuwägen.
Die Berechtigung dieser anderen Schutzzollmotive schrumpft zumeist dahin
zusammen, daß man in dubio einen alten Schutzzoll nicht übereilt abschaffen
soll, während die Neueinführung von Schutzzöllen außer den Erziehungszöllen
meist ein höchst bedenklicher Schritt ist, vor dem sich die Staatsgewalt
um so mehr hüten muß, als es ihre Aufgabe ist, gegenüber dem
Ansturme einzelner Interessentengruppen das objektiv abgewogene Interesse der
Gesammtheit zu wahren. Wenn es plausibel gemacht wird, daß ein Schutzzoll
irgend einen kleinen Mißstand entfernen könne, so darf man nie
vergessen, daß es Einem dabei leicht ergehen kann, wie Demjenigen, der
mit einem schweren Steine eine Fliege entfernen wollte, zugleich aber den
von der Fliege geplagten Mann todtschlug — d. h. ein Schutzzoll kann
irgend eine kleine Unordnung des Verkehrs heben und zugleich schwerwiegende
Lebensinteressen des ganzen Verkehrs vernichten.
Vorsicht und Langsamkeit in der Abschaffung alter Schutzzölle braucht
aber gar nicht durch besondere Gründe empfohlen zu werden, da die Konstanz
der Zollgesetzgebung an und für sich von größtem Vortheil ist und
es sich von selbst versteht, daß man nur unzweifelhaft und total wirkungs-