Full text : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

47  Schutzzoll  und  Freihandel.  205

staunlich  übertrieben  werden,  und  daß  das  Inland  im  Ganzen  gar  keinen
Grund  hat,  sich  darüber  schwer  zu  ärgern,  da  sie  den  inländischen  Konsumenten
  auf  Kosten  der  ausländischen  Steuerzahler  Vortheil  bringen.

Die  Aksicht,  durch  eigene  Schutzzölle  das  Ausland  zur  Ermäßigung
der  seinigen  zu  bewegen,  ist  praktisch  schwer  zu  erreichen.  Meistens  wird
man  nur  erzielen,  daß  das  Ausland  seine  Schutzzölle  noch  mehr  steigert
und  daß  die  gegenseitig  sich  auf  einander  berufenden  schutzzöllnerischen
Länder  sich  gegenseitig  in  den  Schutzzoll  immer  tiefer  hineinhetzen.  Soviel
ist  Wahres  an  dem  Gedanken,  daß  man  mit  Abschaffung  bestehender
Schutzzölle,  namentlich  bei  bevorstehendem  Abschluß  neuer  Handelsverträge
vorfichtig  sein  soll.  Auch  kann  es  ja  einmal  vorkommen,  daß  man  mit
sicherer  Aussicht  auf  Erfolg  auf  das  Ausland  einen  Druck  ausüben  kann,
indem  man  eine  Waare  mit  Schutzzoll  belegt,  deren  Erport  für  das  Ausland
  sehr  wichtig  ist.  Aber  die  Gefahr,  daß  man  die  Schutzzölle  nur
gegenseitig  steigere,  ist  meistens  überwiegend.  Gegenseitige  gleiche  Schutzzölle
  auf  dieselben  Waaren  zu  legen,  hat  meistens  keinen  Sinn,  weil
In-  und  Ausland  nicht  in  denselben  Produktionszweigen  auf  Export  spekuliren.
  Und  es  ist  jedenfalls  sehr  bedenklich,  Schutzzölle  neu  einzuführen,
die  man  baldmöglichst,  wenn  das  Ausland  nachgegeben  hat,  wieder  abzuschaffen
  beabsichtigt.  Man  versetzt  dadurch  die  ganze  Zollpolitik  in  Unsicherheit
  und  Schwanken  —  und  dies  wirkt  schlimmer  als  selbst  hohe  verkehrte
  aber  dauernde  Schutzzölle.  —

So  ergibt  eine  nüchterne  Betrachtung,  daß  —  immer  abgesehen  vom
Erziehungszoll  —  aus  anderen  Motiven  sich  Schutzzölle  nur  in  kleinstem
Maßstabe  und  seltensten  Fällen  genügend  rechtfertigen  lassen,  so  sehr  auch
diese  anderen  Motive  die  Leidenschaften  anregen  und  dadurch  wirksam  sein
mögen.  Es  kann  wohl  vorkommen,  daß  auch  sonst  einmal  ein  Schutzzoll  überwiegend-
  nützt,  die  Thatsachen,  die  dies  sicher  beweisen,  sind  aber  außerordentlich
selten  unzweifelhaft  zu  konstatiren  und  immer  sind  große  Gefahren,  auf
irgend  einer  Seite  zu  schaden,  gegen  den  behaupteten  Nutzen  abzuwägen.
Die  Berechtigung  dieser  anderen  Schutzzollmotive  schrumpft  zumeist  dahin
zusammen,  daß  man  in  dubio  einen  alten  Schutzzoll  nicht  übereilt  abschaffen
soll,  während  die  Neueinführung  von  Schutzzöllen  außer  den  Erziehungszöllen
  meist  ein  höchst  bedenklicher  Schritt  ist,  vor  dem  sich  die  Staatsgewalt
  um  so  mehr  hüten  muß,  als  es  ihre  Aufgabe  ist,  gegenüber  dem
Ansturme  einzelner  Interessentengruppen  das  objektiv  abgewogene  Interesse  der
Gesammtheit  zu  wahren.  Wenn  es  plausibel  gemacht  wird,  daß  ein  Schutzzoll
  irgend  einen  kleinen  Mißstand  entfernen  könne,  so  darf  man  nie
vergessen,  daß  es  Einem  dabei  leicht  ergehen  kann,  wie  Demjenigen,  der
mit  einem  schweren  Steine  eine  Fliege  entfernen  wollte,  zugleich  aber  den
von  der  Fliege  geplagten  Mann  todtschlug  —  d.  h.  ein  Schutzzoll  kann
irgend  eine  kleine  Unordnung  des  Verkehrs  heben  und  zugleich  schwerwiegende
  Lebensinteressen  des  ganzen  Verkehrs  vernichten.

Vorsicht  und  Langsamkeit  in  der  Abschaffung  alter  Schutzzölle  braucht
aber  gar  nicht  durch  besondere  Gründe  empfohlen  zu  werden,  da  die  Konstanz
  der  Zollgesetzgebung  an  und  für  sich  von  größtem  Vortheil  ist  und
es  sich  von  selbst  versteht,  daß  man  nur  unzweifelhaft  und  total  wirkungs-