Full text: Leitfaden für Polizeibeamte in Frage- und Antwortform.

Verlag von Julius Springer in Verlin. 
  
  
  
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handbuch der Gesetzgebung 
in Preußen und dem Deutschen Reiche 
berausgegeben ven 
Graf Lue de Grais, 
Wirkl. Geh. Oberregierungsrat, Reglerungspräsidenten a. D. 
VII. Teil. 
Die Polizei. 
Petizeiverwaltung — 8St#wafpolizei — Sicherbeitepolizel — Ordnungepolizei. 
Von 
St. Genzmer, 
Oberverwaltungsgerichtsrat. 
Gr. 8°e. XVI und 544 Seiten. In Leinwand gebunden Preis M. 10,—. 
Das gesamte Material zerfällt in vier Abschnitte. Der erste betrifft die 
Polizeiverwaltung im allgemeinen, namentlich die Aufgaben und Ein- 
richtungen der Polizei. — Der zweite behandelt die Strafpolizei, insbesondere 
die Tätigkeit der Polizei bei Ermittelung strafbarer Handlungen, den Erlaß 
pollzeilicher Strafverfügungen, die Strafvollstreckung durch Polizeibehörden, 
die Fürsorge für entlassene Strafgefangene, die Stellung unter Polizeianfsicht, 
die lberweisung Verurteilter an die Landespolizeibehörde und die Unter- 
bringung jugendlicher Verbrecher. — Der dritte Abschnitt hat die Sicher heits- 
polizei zum Gegenstande. Er enthält die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs 
hinsichtlich der Ubertretungen sicherheitspolizeilicher Vorschriften und im Anschluß 
hieran Bestimmungen über den Betrieb der Luftschiffahrt, die Erteilung von 
Leichenpassen, den Gebrauch von Sprengstoffen und die Regelung des Feuer- 
wehrwesens, ferner die Vorschriften über polizeiliche Freiheitsentziehung außer- 
halb der Strafverfolgung und über polizeiliche Hilfeleistung, über die Frei- 
zügigkeit, das Paßwesen, die Presse und das Versammlungs= und Vereins- 
wesen. — Der vierte Abschnitt betrifft die Ordnungspolizei. Iu ihm 
werden wiedergegeben die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs hinsichtlich der 
Übertretungen ordnungspolizeilicher Vorschriften und im Anschluß hieran die 
Bestimmungen über das Verbot von Lotterien und Ausspielungen, über die 
Heilighaltung der Sonn= und Festtage, ferner Vorschriften über die Trennung 
von Konkubinaten, die Landestrauer, die Umzugstermine, die Mitwirkung der 
Polizei bei der Kontrolle militärpflichtiger Personen, die Behandlung der 
Fundsachen und endlich die Gesindeordnungen nebst den gesetzlichen Vor- 
schriften über die Gesindedienstbücher und die Bestrafung des Ungehorsams 
und Kontraktbruchs. 
Da die für die Polizeiverwaltung maßgebenden Vorschriften nur zum 
gagen Teil in Gesetzen, größtenteils aber in Verfügungen der zuständigen 
Minister enthalten sind, haben im Interesse der das Werk Benntzenden neben 
den gesetzlichen Bestimmungen auch Ministerialverfügungen Aufnahme gefunden. 
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Oberverwaltungsgerichts 
und des Kammergerichts hat eingehende Berücksichtigung erfahren, soweit 
sie für die polizeiliche Tätigkeit von Bedeutung ist. 
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—. ——.— 
Zn beziehen durch sede KHuchhandlung.
	        
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