I1. Der Staat des Deutschen Ordens in Preußen. 67
dann solgenden Burgen. In deren Nähe befanden sich zuweilen
„Fliehhäuser“, bestimmt, beim Hereinbrechen feindlicher Raub—
scharen die benachbarten Ansiedler mit ihrer beweglichen Habe
aufzunehmen. Der Ordensmarschall hatte dafür zu sorgen, daß
überall das nötige Kriegsgerät bereit war. Ueber die Beschaffen—
heit des feindlichen Landes und die Absichten und Bewegungen
seiner Bewohner unterrichtete den Ordensmarschall ein zahlreiches
Personal von Kundschaftern und Leitslenten. Sie lieferten auch
genaue Beschreibungen der Wege, die bei einem Zuge gegen
die Litauer benutzt werden konnten, gaben Auskunft über die
Breite der zu passierenden Brüche, die beim Ueberbrücken oder
Durchwaten der Flüsse zu beachtenden Verhältnisse, die zum
Lagern geeigneten Plätze und die Möglichkeit des Fonuragierens,
aber auch über die von den Feinden besetzten oder zu Hinterhalten
benutzten Punkte — kurz über alles, was zu wissen
wünschenswert war, um sowohl vor einem Handstreich des Feindes
sicher zu sein, wie überraschend in das feindliche Land einbrechen
und mit der Bente schnell wieder hinter die schützenden Grenzmehren
eilen zu können.
Aber auch die friedlichen Aufgaben der Kultur hat dieser
Militärstaat in bewunderungswürdiger Weise gelöst. So Großes
Staufer, Welfen und Zähringer als Städtegründer geleistet
haben: der Deutsche Orden übertrifft sie alle durch die Zahl der
von ihm geschaffenen Sitze bürgerlicher Selbstverwaltung. Als
das Städtewesen in den deutschen Landen alter Kultur verfiel,
wurde Preußen die Wiege neu erblühender kommunaler Freiheit.
Von den nahezu sechzig Städten, die zwischen 1233 und 1416
in Preußen entstanden, waren etwa zwanzig — obenan Kulm,
Thorn und Elbing — Orte älteren Ursprungs, die der Orden
mit Stadtrecht bewidmete, die übrigen sind, auf das ihnen zum
voraus verliehene Stadtrecht hin von Unternehmern begründet,
allmählich herangewachsen. Davon waren, entsprechend der
Herkunft der ersten Einzügler, die Binnenstädte meist mit magdeburgischem,
die an und nahe der See gelegenen mit lübischem
Recht begabt. Was das deutsche Städtewesen bioher an Ergebnissen
für die wirtschaftliche und soziale Kultur gezeitigt
hatte, das wurde mit einemmal in das städtelose Preußen ver-