Inhalts-Uebersicht.
B. Die Zusammensetzung der Ständeversammlung Seite
§ 23. 1. Die nothwendigen gesetzlichen Eigens chaften eines Ständemitgliedes 90
§ 24. 2. Die Kammer der Standesherren 92
§ 25. 3. Die Kammer der Abgeordneten 95
§ 26. 4. Die Wahlordnung der Kammer der Abgeordneten — gemeinsame
Vorschriften 96
§ 27. Die Wahl der Abgeordneten der Städte und Oberamtsbezirke 98
§ 28. Die Wahl der ritterschaftlichen Abgeordneten 101
§ 29. Die Wahl des Abgeordneten des Domkapitels 101
C. Die einzelnen Ständemitglieder.
§ 30. Die Legitimation der Ständemitglieder 102
§ 31. Die Rechte und Pflichten der Ständemitglieder 103
D. Die Einberufung, Vertagung, Entlassung und
§ 32. Auflösung der Ständeversammlung. 105
E. Die formelle Geschäftsbehandlung in der
§ 33. Ständeversammlung. 107
§ 34. F. Der ständische Ausschuß. 118
§ 35. G. Der Staatsgerichtshof. 119
III. Kapitel Die Centralorgane der Staatsregierung, die öffentlichen Aemter, die
Rechtsverhältnisse der Beamten.
A. Die Centralorgane der Staatsregierung.
§ 36. Geschichtliche Entwickelung 125
§ 37. I. Das Staatsministerium. 126
II. Die dem Staatsministerium untergeordneten Centralbehörden.
§ 38. 1. Der Kompetenzgerichtshof 128
§ 39. 2. Der Verwaltungsgerichtshof und die Verwaltungsrechtsflege 129
§ 40. 3. Der Disziplinarhof 132
III. Der Geheimerath.
§ 41. 133
VI. Die einzelnen Ministerien
§ 42. 135
B. Das öffentliche Amt, die verschiedenen Arten der Aemter
§ 43. 137
C. Die Rechtsverhältnisse der Staatsbeamten insbesondere.
Aemter.
Staatsbemten
§ 44. I. Die verschiedenen Klassen der Beamten 139
§ 45. II. Die Anstellung der Beamten 140
§ 46. III. Die Pflichten und Beschränkungen der Beamten 143
§ 47. IV. Die Rechtsfolgen der Pflichtverletzung 148
§ 48. V. Die Rechte der Beamten 152
§ 49. VI. Die Veränderung des Dienstverhältnisses 159
§ 59. VII. Die Beendigung des Dienstverhältnisses 162
D. Anhang.
§ 51. 1. Die Rechtsverhältnisse der Korporationsbeamten und der Volts-
schullehrer 164
§ 52. 2. Das Ehrenamt. 168
Fünfter Kapitel. Die Funktionen des Staats.
I. Kapitel Die Gesetzgebung.
§ 53. I. Das Gesetz 170
§ 54. II. Der Weg der Gesetzgebung 172
§ 55. III. Die Verordnung 174