Metadata : Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Die  philosophische  Begründung  des  Militär-Strafrechts.  157

Gesetzgebung  sich  mit  dem  Rechte  des  Heeres  gegenwärtig  mehr  denn
früher  beschäftigt.

Die  Wissenschaft  des  Militärrechts  ist  jedoch  sehr  vernachlässigt.
  Erst  wenn  dem  Historismus  und  der  Philosophie  der  gebürende
  Antheil  auch  in  Bezug  auf  die  wissenschaftliche  Behandlung
des  Militärrechts  eingeräumt  werden  wird,  wird  das  Militärrecht  einen
früchtetragenden  Zweig  des  in  üppiger  Pracht  stehenden  Baumes  der
Rechtswissenschaft  bilden.  Zu  bedauern  ist,  dass  an  den  Universitäten
keine  Lehrkanzeln  für  das  Militärrecht  bestehen,  während  im  vorigen
Jahrhundert  an  einigen  Universitäten  Vorlesungen  über  Kriegsrecht  und
Kriegsprocess  gehalten  wurden.¹)

Während  in  Bezug  auf  das  allgemeine  Strafrecht  von  Philosophen
und  Juristen  verschiedene  Strafrechts-Theorien  aufgestellt  wurden,  wodurch
  die  Rechtswissenschaft  und  die  Gesetzgebung  im  hohen  Grade
gefördert  worden  sind,  fehlt  es  an  einer  militärischen  Strafrechts-Theorie
gänzlich.  Die  gegenwärtige  Abhandlung  hat  daher  die  Aufgabe,  ein  von
der  militärischen  Wissenschaft  verschuldetes  Versäumnis  einzuholen.
Wir  sprechen  zunächst  von  dem  Militärrecht  und  den  relativen  Strafrechts-Theorien,
  namentlich  der  Abschreckungs-  und  Besserungs  -Theorie.

Die  Abschreckungs-Theorie  hat  im  positiven  Militär-Strafrecht
von  jeher  eine  wichtige  Rolle  gespielt.  Das  römische  Militär-Strafrecht
beruhte  auf  dem  Principe  der  Abschreckung  und  fehlt  es  auch  nicht
an  Aussprüchen  der  römischen  Juristen,  durch  welche  dies  ausdrücklich
anerkannt  wird.  So  sagt  Menander:  „Qui  in  acie  prior  fugam  fecit,
spectantibus  militibus  propter  exemplum  capite  puniendus  est.“
(Wer  in  der  Schlacht  zuerst  die  Flucht  ergreift,  soll  vor  der  Truppe
des  abschreckenden  Beispieles  halber  mit  dem  Tode  bestraft
werden.)  Die  Strafe  der  Decimation,  welche  von  dem  großen  Römer
Tacitus  selbst  als  etwas  Ungerechtes  bezeichnet  wird,  beruht  nur  auf
dem  Gedanken  der  Abschreckung.

Dem  terroristischen  Charakter  des  Mittelalters  entsprach  die  Abschreckungs
  -  Theorie  vollkommen.  Die  mittelalterlichen  militärischen
Strafnormen,  welche  das  Mittelalter  lange  überlebten,  sind  auf  das
Princip  der  Abschreckung  zurückzuführen.  Wenn  Wallenstein  sagte:
„So  hänge  man  dich  unschuldig,  desto  mehr  wird  der  Schuldige  zittern“,
  so  hat  derselbe  nur  die  letzte  Consequenz  aus  der  Abschreckungs-Theorie
  gezogen.

Auch  die  gegenwärtig  noch  bestehenden,  aus  einer  früheren  Zeit
herrührenden  Militär-Strafgesetze  (z.  B.  das  französische  vom  Jahre  1857)
beruhen  in  vielfacher  Beziehung  auf  der  Abschreckungs-Theorie,  was  das

¹),  Jähns,  „Geschichte  der  Kriegswissenschaften“,  III,  S.  2176