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Policey oder nach Befinden dem Gerichte
zur Bestrafung zu übergeben.
II. Absch nirt.
Allsemeine Sitzungen.
S.
Die ersten Prästdenten der Kammern
bestimmen die Zahl und die Zeit ihrer Si-
tzungen nach Maaß der Menge und der
Dringlichkeit der Geschäfte. Sie eröffnen
und schließen jede Sitzung, wobey sie zus
sleich den Tag der folgenden anzeigen.
Die in derselben vorkommende Tages-Ord-
nung wird in dem Sitzungs, Saale öffent-
lch angeheftet.
g. 11.
Jedes anwesende Mitglied ist zur Er-
scheinung bey den allgemeinen Sitzungen
verbunden; sollte jedoch ein gegruͤndetes Hiu-
derniß obwalten, so ist solches dem Praͤsi-
denten anzuzeigen.
10.
. 12.
Waͤhrend der Dauer der Versammlung
ist es keinem Mitgliede erlaubt, sich ohne
Urlaub der Kammer zu entfernen; doch
kann der Präsident in besonders dringen-
den Fällen diesen Urlaub allein ertheilen,
wovon er aber in der folgenden Sitzung
die Kammer in Kenntniß zu sebßen hat.
. 13.
Am Anfang der Sitzung ließt der Se-
cretaire das Protocoll der letzten Sihung
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ab, welches von dem DPräsidenten, dem
Secreraire und noch drey Miegliedern nach
dem Turnus zu unterzeichnen ist.
. 14.
Nach Verlesung des Drotocolls und
Bekanntmachung der seit der letzten Si-
tzung vorgekommenen Eingaben wird zur
Tages: Ordnung geschritten, die in dem
Sihungs" Saale angeheftet ist.
g. 15.
Die allgemeinen Sitzungen der Kammer
der Abgeordneten sind mit Ausschluß der
spaͤter bezeichneten Faͤlle oͤffentlich; sie koͤn-
nen jedoch auf Verlangen von fünf Mitglie-
dern in einen geheimen Ausschuß verwan-
delt werden.
. 16.
Der König läßt die den Kammern vor,
zulegenden Berathungs= Gegenstände durch
seine Minister oder besordern Commissarien
an ste gelangen. Dieselben werden nicht
blos mündlich vortragen, sondern ihre Au-
träge auch schriftlich übergeben, und über-
haupt auch in der Folge die erforderlichen
Erläuterungen ertheilen. Sie haben in den
Versammlungen einen besondern Platz ein-
zunehmen.
S. 17.
Wenn auf solche Art die Minister oder
Königl. Commissarien erscheinen, um im
Nahmen des Königs Vorrräge zu machen,
so bleiben alle in der Tages-Ordnung ste-