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Beschluͤssen dle absolute Stimmen-Mehr-
heit erfordert, mit Ausnahme der beson-
ders angefuͤhrten einzelnen Faͤlle.
S. 40.
Die Beschlüsse der Kammer, welche
auf Vorträge der besondern Ausschüsse ge-
faßt worden, werden Letztern mitgetheilr,
damit die nöthigen Aufsätze in Folge die-
ser Beschlüsse entworfen, und der Kammer
zur Genehmigung vorgelegt werden können,
welche jedoch in wichtigern Fällen in zwey
nach einander folgenden Sitzungen abgele-
sen werden sollen, um in der ersten die
allenfallstgen Erinnerungen gegen die Fas-
sung des Beschlusses zu vernehmen; in
letzterer aber die endliche Genehmigung der
Fassung zu erhohlen.
Die übrigen Beschlüsse werden von den
Secretaire's ausgefertiget.
. vo.
Die beyden Kammern communiciren
unter sich durch Schreiben, welche von dem
Prdsidenten und dem Seeretaire unterzeich-
net werden.
g. 51.
Jene Kammer, welcher die Instruction
eines Gegenstandes uͤbertragen ist, theilt
ihre Meinung zuerst der andern mit; fin-
det dieser Antrag die Beystimmung der
lettern nicht, so hat diese ihre Ansichten
oder vorzuschlagenden Modisicatlonen der
erstern verzulegen, um eine neue Bera-
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thung zu veranlassen, bis von beyden Kam-
mern entweder das einhellige Einverstaͤnd-
niß erzielt ist, oder die bestimmte Erklä-
rung der nicht zu vereinigenden Meinungen
erfolgt.
. 2.
Die Form der Communicakion isi fol-
gende:
a) Im Falle der Zustimmung:
„die Kammer der 2c. übergiebt der
„Kammer 2c. den anliegenden Vor-
„schlag Sr. Majestät des Königs;
„sie glaubt, daß er (unbedingt oder
„unter den beygefügten Modißtcatio=
„nen) anzunehmen sey.“
b) Im Falle der Verwerfung:
„die Kammer der rc. übergiebt 2c.; sie
„hat demselben ihre Zustimmung nicht
„geben zu können geglaubt.“
c) Im Falle eines eigenen Antrages:
„die Kammer rc. übergiebt 2c. den
„anliegenden von ihr genehmigten An-
„trag mit dem Ersuchen, denselben
„der gleichfallsigen Berathung zu un?
„terstellen.“
4) Im Falle der Uebergabe einer Be-
schwerde:
„die 2c. übergiebt 2c. die bey ihr ein-
„gereichte Beschwerde des rc. in Be-
treff des rc., welche ste zur Vorlage
„an Se. Majestät den König geeig-