Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1818 (1)

391 
Beschluͤssen dle absolute Stimmen-Mehr- 
heit erfordert, mit Ausnahme der beson- 
ders angefuͤhrten einzelnen Faͤlle. 
S. 40. 
Die Beschlüsse der Kammer, welche 
auf Vorträge der besondern Ausschüsse ge- 
faßt worden, werden Letztern mitgetheilr, 
damit die nöthigen Aufsätze in Folge die- 
ser Beschlüsse entworfen, und der Kammer 
zur Genehmigung vorgelegt werden können, 
welche jedoch in wichtigern Fällen in zwey 
nach einander folgenden Sitzungen abgele- 
sen werden sollen, um in der ersten die 
allenfallstgen Erinnerungen gegen die Fas- 
sung des Beschlusses zu vernehmen; in 
letzterer aber die endliche Genehmigung der 
Fassung zu erhohlen. 
Die übrigen Beschlüsse werden von den 
Secretaire's ausgefertiget. 
. vo. 
Die beyden Kammern communiciren 
unter sich durch Schreiben, welche von dem 
Prdsidenten und dem Seeretaire unterzeich- 
net werden. 
g. 51. 
Jene Kammer, welcher die Instruction 
eines Gegenstandes uͤbertragen ist, theilt 
ihre Meinung zuerst der andern mit; fin- 
det dieser Antrag die Beystimmung der 
lettern nicht, so hat diese ihre Ansichten 
oder vorzuschlagenden Modisicatlonen der 
erstern verzulegen, um eine neue Bera- 
392 
thung zu veranlassen, bis von beyden Kam- 
mern entweder das einhellige Einverstaͤnd- 
niß erzielt ist, oder die bestimmte Erklä- 
rung der nicht zu vereinigenden Meinungen 
erfolgt. 
. 2. 
Die Form der Communicakion isi fol- 
gende: 
a) Im Falle der Zustimmung: 
„die Kammer der 2c. übergiebt der 
„Kammer 2c. den anliegenden Vor- 
„schlag Sr. Majestät des Königs; 
„sie glaubt, daß er (unbedingt oder 
„unter den beygefügten Modißtcatio= 
„nen) anzunehmen sey.“ 
b) Im Falle der Verwerfung: 
„die Kammer der rc. übergiebt 2c.; sie 
„hat demselben ihre Zustimmung nicht 
„geben zu können geglaubt.“ 
c) Im Falle eines eigenen Antrages: 
„die Kammer rc. übergiebt 2c. den 
„anliegenden von ihr genehmigten An- 
„trag mit dem Ersuchen, denselben 
„der gleichfallsigen Berathung zu un? 
„terstellen.“ 
4) Im Falle der Uebergabe einer Be- 
schwerde: 
„die 2c. übergiebt 2c. die bey ihr ein- 
„gereichte Beschwerde des rc. in Be- 
treff des rc., welche ste zur Vorlage 
„an Se. Majestät den König geeig-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.