* Gesetzblatt
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fuͤr das
Kön i
gerei
ch Baiern.
IV. Stück. München, Muttwoch den 15. April 1813.
Inhalt.
Verordnung:
Die Concurrenzen zum Straßenbau betresfend.
Verordnung.
(Die Concurrenzen zum Straßenbau betreffend.)
Maximilian Joseyh,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Se sehr Wir bis jetzt schon bedacht wa-
ren, bey den unentgeldlichen Concurrenzen
zum Straßenbau Willkühr und Uebermaaß
zu vermeiden, so ist Uns doch niche entgan-
gen, daß in der Nazur dieser Leistungen Ge-
brechen liegen, welche sich in der Ausführung
nicht ganz beseitigen kassen.
Wir konnten nämlich die Concurrenz=
Bezirke für die Natural-Leistungen niemals
so sehr erweitern, als es eine gleiche Ver-
theilung der Last erheischt haben würde. Es
ist Uns ferner nicht unbemerkt geblieben, wie
durch die unbezahlten und zum Theil schon
ermüdet auf dem Bauplaß ankommenden Ar-
beiter wenige und minder gute Arbeit gelei-
stet, also Kraft und Zeit unnüh verschwendet
werde; und wie endlich auch der wohlehätige
Nebenzweck der Straßenbau= Arbeiten, der
ärmern Volks-Klasse Unterhalt zu verschaffen,
hänzlich vereitelt werde, wenn jene Arbeiten
nnentgeldlich geleistet werden müssen.
Durch diese Betrachtungen geleitet, ha-
ben Wir auf den Autrag Unseres Staats=
Ministeriums der Finanzen, und nach Ver-
nehmung Unseres Staats-Rathes beschloßen,
und beschließen hiemit, wie folgt:
I.
Alle Natural-Concurrenzen, welche Un-
sere Unterthanen bisher nach der Verordnung
vom 38. Februar 1 oo (Negierungsblatt S.
280) zu den Landstraßen unentgeldlich zu
leisten hatten, sollen künftig durch gedungene
Taglöhner und Lohnfuhren, oder nach Um-
ständen durch Verpachtungen an den Wenigst-
nehmenden hergestellt, und die Kosten der-
selben durch eine Umlage im einschlägigen
Kreise mittels eines Beyschlages der zu ent-
richtenden Rustical= und Häuser: Steuer ge-
deckt werden.
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